Hamburg.deHamburg ServiceBefreiung von der Visumspflicht für...Behörde für Inneres und Sport

Behörde für Inneres und Sport

Befreiung von der Visumspflicht für Schülerinnen und Schülern auf Sammellisten beantragen

Wenn Sie mit Schülerinnen und Schülern eine Klassenfahrt unternehmen, können diese mit der Sammelliste auch ohne Visum oder Pass in ein Land der Europäischen Union und einige weitere Länder einreisen.

Beschreibung der Leistung

Die Schülersammelliste ist ein Formular, das Klassenfahrten mit einer multinationalen Klasse erleichtert. Sie gilt für Klassenfahrten innerhalb der Europäischen Union sowie nach Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).



Ihre Schülerinnen und Schüler mit Drittstaatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland, die eigentlich im Zielland visumspflichtig wären, können mit der Liste ausnahmsweise ohne Visum einreisen. Die Schülersammelliste ermöglicht es so zum Beispiel, dass Ihre Schülerinnen und Schüler an einer Klassenfahrt teilnehmen können, auch wenn ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wenn Sie als Lehrer oder die Lehrerin die Schülersammelliste an der Grenze vorlegen, müssen die Grenzschutzbehörden der Mitgliedstaaten Ihre aufgeführten Schülerinnen und Schüler auch ohne Visum ein- und ausreisen lassen. Ihre Schülerinnen und Schüler zeigen beim Grenzübertritt lediglich ihren Pass oder Personalausweis vor.



Wenn einer Ihrer Schüler oder Schülerinnen keinen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument hat, wird das EU-Formular beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern die Liste

  • mit einem Foto des Schülers oder der Schülerin versehen wurde und
  • von der örtlich zuständigen Stelle beglaubigt und genehmigt worden ist.

Mit der Genehmigung bestätigt die zuständige Stelle, dass alle Ihre aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind. Die Schülersammelliste enthält die folgenden Informationen:

  • Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Schülerinnen und Schüler,
  • Namen der begleitenden Lehrkräfte
  • Name der Schule
  • Reiseziel und Reisedauer der Klassenfahrt,
  • gegebenenfalls Fotos der Schülerinnen und Schüler, die keinen Pass besitzen.

Es empfiehlt sich, vor der Reise weitere Informationen zum Verfahren im konkreten Fall zu erfragen. Wenden Sie sich dazu an die Botschaft des Reiselandes und die örtlich zuständige Stelle.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ein oder mehrere Teilnehmer der Fahrt sind

  • Schüler oder Schülerin einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule im Inland und
  • Angehörige eines Drittstaats (nicht: Deutschland, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum) mit Wohnsitz in Deutschland.

Bei Einsatz als Visumsersatz:

  • Der Schüler oder die Schülerin benötigt ein Visum. Welche Herkunftsländer ein Visum und somit auch eine Schülersammelliste als Visumersatz benötigen, können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amts entnehmen.

Bei Einsatz als Passersatz:

  • Für einen Schüler oder eine Schülerin liegt kein Pass und kein anderes gültiges Reisedokument vor.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Antragsfrist: spätestens vier Wochen vor Antritt der Reise

Gültigkeit der Sammelliste: maximal 3 Monate

Verfahrensablauf

  • Sie, als Lehrerin beziehungsweise Lehrer oder anderweitige Vertretung der Schule wenden sich formlos per Email an die zuständige Stelle und beantragen die Erstellung einer Schülersammelliste. Dabei machen Sie Angaben zu den notwendigen Reise-und Personendaten
    • Name und Adresse der Schule
    • Reiseziel
    • Reisezeitraum
    • Namen der begleitenden Lehrkräfte
    • Personalien der betroffenen Schülerinnen und Schüler
  • Die zuständige Stelle prüft und erstellt die Schülersammelliste anhand der von Ihnen eingereichten Antragsdaten. Sollten Informationen fehlen, fordert die zuständige Stelle diese bei Ihnen nach.
  • Die Schülersammelliste wird zusammen mit einem Gebührenbescheid an die Schule übersandt.
  • Sie, beziehungsweise eine anderweitige Vertretung der Schule bestätigen die Richtigkeit der Angaben auf der Schülersammelliste mit dem Siegel der Schule.
  • Die Gebührenzahlung leitet die Schule in der Regel an die betroffenen Schüler oder Schülerinnen weiter.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Gebühren

Volljährige: 12,00 EUR pro reisende Person

Minderjährige: 6,00 EUR pro reisende Person

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

EU-Ratsbeschluss über die beschlossene gemeinsame Maßnahme über Reiseerleichterungen für Schüler von Drittstaaten mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat (Nr. 94/795/J vom 30. November 1994)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31994D0795

§ 3 Absatz 3 Ziffer 6 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__4.html

§ 4 Absatz 1 Ziffer 5 in Verbindung mit § 22 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__4.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Mo-Do 7.30-13.30 Uhr und nach Vereinbarung - Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-12 Uhr

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Aufenthaltserlaubnis, Klassenfahrt Niederlassungserlaubnis, Klassenfahrt Reisendenliste, Klassenfahrt Migranten, Klassenfahrt Ausländer, Klassenfahrt Aufenthaltserlaubnis, Klassenreise Ausländer, Klassenreise Migranten, Klassenreise Niederlassungserlaubnis, Klassenreise Reisendenliste, Klassenreise Klassenreise, Schülersammellisten Klassenreise, gesicherter Aufenthalt

Letzte Aktualisierung: 08.11.2025