Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine mobile tiermedizinische Röntgeneinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Das gilt unabhängig davon, ob die Untersuchung beim Tier direkt vor Ort erfolgt oder die Einrichtung in einem mobilen Raum betrieben wird.
Wenn sich für diese Genehmigung wesentliche Änderungen ergeben, müssen Sie diese Änderungen der zuständigen Stelle mitteilen. Dies zum Beispiel der Fall, wenn Sie den Bildempfänger der genehmigten Röntgeneinrichtung wechseln oder sich die Daten der strahlenschutzbeauftragten Personen ändern.