Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser beantragen

Wenn Sie Grundwasser entnehmen möchten, müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis legt Art und Ausmaß der Ihnen erlaubten Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
  • Ihr Vorhaben fällt nicht unter die erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers
    • Eine erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers müssen Sie in Hamburg anzeigen.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Stelle können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht
  • Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
  • Angaben zur Art der Anlage
  • schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt

Zu Beachten

Keine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Grundwasser nur in geringem Maße und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnehmen, zum Beispiel für

  • den eigenen Haushalt,
  • die Gartenbewässerung,
  • den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
  • das Tränken von Vieh.

In diesen Fällen müssen Sie die Nutzung anzeigen.

Fristen

Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

Verfahrensablauf

  • Sie senden Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle
    • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
    • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
  • Sie erhalten
    • eine Erlaubnis oder
    • einen Ablehnungsbescheid
  • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Wochen rechnen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger oder kürzer dauern.

Gebühren

50,00 EUR - 10.000,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 8 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html

§ 9 Absatz 1 Nummer 5 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__9.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2025