Voraussetzungen
- Ihr Wohnsitz (als Privatperson) oder Ihr Unternehmenssitz (bei Unternehmen) liegt in Hamburg.
- Sie sind zahlungsunfähig oder überschuldet.
- Sie können laufende Rechnungen oder Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
- Ihr Vermögen deckt Ihre Schulden nicht mehr.
- Als Privatperson haben Sie vor dem Verbraucherinsolvenzverfahren versucht, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dieser Versuch ist gescheitert.
- Als Privatperson üben Sie keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit mehr aus und haben keine Schulden aus einer früheren Selbständigkeit, die mit mehr als 20 Gläubigern verbunden sind.
- Sie sind Unternehmen, selbständig tätig oder eine juristische Person wie eine GmbH oder AG und üben weiterhin eine wirtschaftliche Tätigkeit aus.
- Sie sind Erbe und haften für die Schulden einer verstorbenen Person. (Nachlassinsolvenzverfahren)
- Sie sind Gläubiger einer verstorbenen Person. (Nachlassinsolvenzverfahren)
- Sie können nachweisen, dass der Schuldner oder die Schuldnerin zahlungsunfähig ist, wenn Sie als Gläubigerin oder Gläubiger ein Insolvenzverfahren beantragen möchten (Fremdantrag). Sie können die eigene Forderung gegenüber dem Schuldner oder der Schuldnerin konkret nachweisen (zum Beispiel durch Rechnungen, Verträge oder Gerichtsurteile).
- Als Gläubigerin oder Gläubiger sind Sie in der Lage, die Kosten des Verfahrens zunächst selbst zu tragen.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie als Privatperson ein Insolvenzverfahren beantragen, benötigen Sie:
- Aufstellung der Schulden: Eine Liste mit allen Gläubigern und den jeweiligen Forderungen (zum Beispiel Rechnungen, Mahnungen).
- Nachweis des gescheiterten Einigungsversuchs: Eine Bescheinigung von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht erfolgreich war.
- Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder andere Nachweise über Ihr Einkommen der letzten Monate.
- Vermögensübersicht: Angaben zu Ihrem Vermögen, zum Beispiel Kontostände, Sparbücher, Wertgegenstände oder Immobilien.
- Haushaltsplan: Eine Übersicht über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben.
- Kontoauszüge: Bankauszüge der letzten Monate, um Ihre finanzielle Situation nachzuweisen.
Wenn Sie ein Unternehmen führen oder selbstständig tätig sind, benötigen Sie:
- Aufstellung der Schulden: Liste der Gläubiger mit Forderungen, Fälligkeitsterminen und Belegen (zum Beispiel Rechnungen oder Verträge).
- Bilanzen und Jahresabschlüsse: Aktuelle Bilanzen, Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten Jahre.
- Vermögensverzeichnis: Angaben zu Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien oder Konten.
- Nachweise über Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: zum Beispiel Mahnbescheide, fruchtlose Zwangsvollstreckungen oder Kontosperrungen.
- Umsatz- und Steuerunterlagen: Steuerbescheide, Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen der letzten Jahre.
- Angaben zu Mitarbeitenden: Eine Liste der Angestellten mit Gehaltsforderungen oder ausstehenden Zahlungen.
Wenn Sie als Erbin oder Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, benötigen Sie:
- Nachweis über die Erbenstellung: zum Beispiel Testament, Erbvertrag oder Erbschein.
- Vermögensübersicht des Nachlasses: Eine Liste der Vermögenswerte der verstorbenen Person, zum Beispiel Konten, Immobilien, Schmuck oder Fahrzeuge.
- Schuldenaufstellung des Nachlasses: Übersicht über die Schulden der verstorbenen Person, zum Beispiel Rechnungen, Kredite oder Mahnungen.
- Nachweis der Überschuldung des Nachlasses: Eine Gegenüberstellung der Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses.
Eine Schuldnerberatung, eine Anwältin oder ein Anwalt oder das Insolvenzgericht können Ihnen helfen, die Unterlagen korrekt einzureichen.
Zu Beachten
Wenn Sie als Privatperson ein Insolvenzverfahren abschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von Ihren Restschulden erhalten. Dafür müssen Sie die sogenannte Restschuldbefreiung beantragen, und ein entsprechendes Verfahren wird durchgeführt.
Falls Sie ein Unternehmen führen, bietet ein Insolvenzverfahren auch die Möglichkeit, das Unternehmen durch einen Insolvenzplan zu erhalten und fortzuführen. In diesem Plan können besondere Vereinbarungen getroffen werden, die von der üblichen Abwicklung abweichen.
Eine Sanierung ist auch ohne gerichtliches Insolvenzverfahren möglich. Mithilfe eines Restrukturierungsplans können Sie Ihre Finanzen neu ordnen, um das Unternehmen zu stabilisieren. Dabei können Sie gerichtliche Hilfen nutzen, wie die Vorprüfung eines Plans oder die Unterstützung durch eine beauftragte Person, die den Restrukturierungsprozess begleitet.
Beim Amtsgericht findet keine Rechtberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Fristen
Je nach Art des Insolvenzverfahrens gelten unterschiedliche Fristen.