Beschreibung der Leistung
Jedes Jahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August gelten an Samstagen besondere Beschränkungen für Fahrten mit einem LKW. LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhänger dürfen in dieser Zeit samstags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundestraßen nicht fahren.
Für dringende und zwingend erforderliche Transporte können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.