Ausnahme-Genehmigungs-Management

Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für LKW in der Ferienreisezeit beantragen

Wenn Sie während der Beschränkung des LKW-Verkehrs an Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August mit einem LKW fahren müssen, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Beschreibung der Leistung

Jedes Jahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August gelten an Samstagen besondere Beschränkungen für Fahrten mit einem LKW. LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhänger dürfen in dieser Zeit samstags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundestraßen nicht fahren.


Für dringende und zwingend erforderliche Transporte können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung von frischen Lebensmitteln und Medikamenten, zeitgebundene Transporte oder die Rückfahrt eines leeren LKW nach abgeschlossener Lieferung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr LKW wiegt über 7,5 Tonnen oder zieht einen Anhänger.
  • Sie möchten im Zeitraum zwischen dem 1. Juli und 31. August an einem Samstag zwischen 7.00 und 20.00 Uhr mit dem LKW fahren.
  • Ihre Fahrt soll auf einer Strecke stattfinden, auf der der LKW-Verkehr in diesem Zeitraum eingeschränkt ist.
  • Sie können nachweisen und begründen, dass diese Fahrt zwingend erforderlich ist.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag mit Begründung, warum die Fahrt nicht an einem anderen Tag ausgeführt werden kann
  • Angaben zu Fahrtweg und Ladung
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Fahrt

Zu Beachten

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen erfolgen kann.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können vorab telefonisch unter der +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de eine Beratung in Anspruch nehmen.
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen postalisch oder über unser Online-Verfahren ein.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt innerhalb weniger Tage.

Gebühren

Die Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung für einem Samstag betragen 50,30 EUR.

Soll die Genehmigung für den gesamten Zeitraum gelten, betragen die Gebühren 200,30 EUR.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 1 Fernreiseverordnung (FerRVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/ferreisev_1985/__1.html

§ 4 Fernreiseverordnung (FerRVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/ferreisev_1985/__4.html

Adresse und Kontakt

Ausnahme-Genehmigungs-Management

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Suchwörter: Ferienreiseverordnung Ausnahmegenehmigung zur Ferienreiseverordnung

Letzte Aktualisierung: 16.10.2026