Voraussetzungen
Sie sind betreiben eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage und möchten sie endgültig stilllegen.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Formular "Anzeigeformular zum Anlagenregister für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV"
- Sie finden das Formular unter Links. Reichen Sie das ausgefüllte Formular mit den ausgefüllten Informationen unverändert per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein (nicht als Scan oder Print-to-PDF). Dies ist wichtig zur weiteren Datenverarbeitung im Hamburger Anlagenregister.
Zu Beachten
In Hamburg müssen Sie für jede Feuerungsanlage, die nach § 6 der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung registriert werden muss, ein ausgefülltes Anzeigeformular bei der zuständigen Behörde einreichen.
Dafür gibt es ein spezielles Formular mit dem Titel „Anzeigeformular zum Anlagenregister für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV“, das Sie verwenden müssen.
Das ausgefüllte Formular müssen Sie per E-Mail an die zuständige Stelle schicken.
Wichtig ist: Reichen Sie das Formular so ein, wie es ausgefüllt wurde – also im Original-Dateiformat. Senden Sie es nicht als Scan oder als „Print-to-PDF“. Nur so können die Angaben im Hamburger Anlagenregister nach der 44. BImSchV weiterverarbeitet werden.
Sie finden das Formular bei den Links.
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Fristen
Zeigen Sie die endgültige Stilllegung der Anlage unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats an.