Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Genehmigung zum Betrieb von Anlagen mit Kohlendioxid-Freisetzung beantragen

Sie betreiben eine Anlage mit Kohlendioxid-Ausstoß? Wie Sie die benötigte Genehmigung beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie bestimmte Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung betreiben möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.


Sie benötigen die Genehmigung ebenfalls, wenn Sie Anlagen betreiben, deren Anlagenteile oder Nebenrichtungen Kohlenstoffdioxid ausstoßen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine Anlage, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung.
  • Sie machen alle erforderlichen Angaben in Ihrem Antrag.
  • Sie teilen Änderungen der Tätigkeit, die Auswirkungen auf Emissionen haben können, der zuständigen Stelle fristgerecht mit

Benötigte Unterlagen

Ihr Antrag sollte die folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des Anlagenbetreibers,
  2. Beschreibung der Tätigkeit, des Standorts und der Art und des Umfangs der dort durchgeführten Verrichtungen und der verwendeten Technologien,
  3. Beschreibung der räumlichen Abgrenzung der Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen für Anlagenteile und Nebeneinrichtungen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung,
  4. Quellen von Emissionen und
  5. Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen worden ist oder werden soll

Zu Beachten

Die bestimmten Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung sind im Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) aufgelistet.

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit dem Betrieb der Anlagen, Teilanlagen, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen bei der zuständigen Stele einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Genehmigung zum Betrieb von bestimmten Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert sie weitere Antragsunterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Erdkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, wie lange die Bearbeitung dauert.

Gebühren

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Kosten anfallen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/__4.html



§ 2 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/__2.html



Anlage 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2011/anhang_1.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Betrieblicher Umweltschutz

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Letzte Aktualisierung: 11.02.2026