Voraussetzungen
- Sie betreiben eine Anlage, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung.
- Sie machen alle erforderlichen Angaben in Ihrem Antrag.
- Sie teilen Änderungen der Tätigkeit, die Auswirkungen auf Emissionen haben können, der zuständigen Stelle fristgerecht mit
Benötigte Unterlagen
Ihr Antrag sollte die folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers,
- Beschreibung der Tätigkeit, des Standorts und der Art und des Umfangs der dort durchgeführten Verrichtungen und der verwendeten Technologien,
- Beschreibung der räumlichen Abgrenzung der Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen für Anlagenteile und Nebeneinrichtungen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung,
- Quellen von Emissionen und
- Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen worden ist oder werden soll
Zu Beachten
Die bestimmten Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung sind im Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) aufgelistet.
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit dem Betrieb der Anlagen, Teilanlagen, Anlagenteile oder Nebeneinrichtungen von Anlagen mit Kohlenstoffdioxid-Freisetzung beginnen.