Beschreibung der Leistung
Wenn Sie planen eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage in Betrieb zu nehmen, dann müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Einzelfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt.
Die von Ihnen mitgeteilten Angaben werden in ein Anlagenregister eingetragen, das öffentlich zugänglich ist.