Beschreibung der Leistung
Wenn Sie bereits eine mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie diese der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Einzelfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt.
Die von Ihnen mitgeteilten Angaben werden in ein Anlagenregister eingetragen, das öffentlich zugänglich ist.