Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine emissionsrelevante Änderung an einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage durchführen möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Einzelfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt.
Die von Ihnen mitgeteilten Angaben werden in ein Anlagenregister eingetragen, das öffentlich zugänglich ist.