Verkehrsgewerbeaufsicht

Kraftomnibusgenehmigung Erweiterung beantragen

Wenn Sie bereits eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen haben und Sie die Anzahl Ihrer Kraftomnibusse erhöhen möchten, müssen Sie eine Erweiterung Ihrer Genehmigung beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Erweiterung Ihrer Genehmigung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes ist gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die Ihre Unzuverlässigkeit annehmen lassen.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Benötigte Unterlagen

  • gültige Genehmigung
  • Antrag auf Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung mit folgenden Angaben:
    • Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz / Vermögensübersicht
  • gegebenenfalls Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Fahrzeugliste

Zu Beachten

Keine

Fristen

Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren variiert und richtet sich nach


  • der Anzahl der Fahrzeuge und

  • der Laufzeit der Genehmigung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)

https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/BJNR085100000.html

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/BJNR0C70B0023.html

§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html

§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html

§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

§ 2 Absatz 2 Nummer. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

Adresse und Kontakt

Verkehrsgewerbeaufsicht

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Suchwörter: Bus ÖPNV

Letzte Aktualisierung: 15.07.2026