Voraussetzungen
- Sie sind bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Ihre Unzuverlässigkeit annehmen lassen.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Benötigte Unterlagen
- gültige Genehmigung
- Antrag auf Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz / Vermögensübersicht
- gegebenenfalls Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Fahrzeugliste
Zu Beachten
Fristen
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.