Voraussetzungen
- Sie sind bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Ihre Unzuverlässigkeit annehmen lassen.
- Die Person, welche Ihr Kraftomnibusunternehmen übernehmen soll, ist fachlich geeignet.
- Die Übernehmerin oder der Übernehmer und die von ihm beziehungsweise ihr mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Benötigte Unterlagen
- gültige Kraftomnibusgenehmigung
- Antrag auf Übertragung der Kraftomnibusgenehmigung mit folgenden Angaben
- Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- formlose Begründung, warum die Kraftomnibusgenehmigung übertragen werden soll
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz / Vermögensübersicht gegebenenfalls Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen vorgelegt werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) über die Genehmigungsempfängerin oder den Genehmigungsempfänger
- Gewerbeanmeldung
- eine Einverständniserklärung der übernehmenden Unternehmerin oder des übernehmenden Unternehmers
- Optional: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag
Zu Beachten
Fristen
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.