Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Schulden haben und diese nicht zurückzahlen können, können Sie die Durchführung eines Insolvenzverfahrens beantragen.
Das Insolvenzverfahren dient dazu eine gleichmäßige Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte unter den Gläubigerinnen und Gläubigern zu gewährleisten. Es kann sowohl auf Antrag der Schuldnerin oder des Schuldners als auch der Gläubigerinnen und Gläubiger eröffnet werden.
Antragsberechtigt sind im Einzelnen:
- Bei einer juristischen Person wie AG, GmbH, Verein außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, also Geschäftsführer beziehungsweise Vorstandsmitglied. Im Fall der Führungslosigkeit auch jeder Gesellschafter.
- Bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zudem auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats.
- Bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit also OHG, KG, GbR oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, jeder persönlich haftende Gesellschafter einzeln, auch wenn er sonst nur gemeinsam mit einer anderen Person vertretungsbefugt ist. Etwas anderes gilt beim Eigenantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit: hier kann ein Einzelner den Antrag nur stellen, wenn er auch einzeln vertretungsbefugt ist. Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, liegt sogar eine Antragspflicht vor.