Beschreibung der Leistung
Wenn Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, kann Ihnen die zuständige Stelle einen Platz in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft vermitteln.
Wenn Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht sind, kann Ihnen die zuständige Stelle einen Platz in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft vermitteln.
Wenn Sie obdachlos sind und bisher nicht in Hamburg gemeldet sind oder waren, wenden Sie sich an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im Bezirksamt Hamburg-Mitte.
keine
Ihr Antrag wird sehr zeitnah bearbeitet. Die Zuweisung des konkretes Platzes ist jedoch vom Einzelfall abhängig.
keine
Widerspruch
§ 3 in Verbindung mit § 8 Hamburgisches Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV1P3
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHApP8
Suchwörter: Wohnungsnotfall Wohnungsnotfälle öRÜ
Letzte Aktualisierung: 14.11.2025