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Wohnungsnotfälle, Übernahme von Mietrückständen während des Bezugs von Bürgergeld beantragen

Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, damit Sie Ihre Wohnung nicht wegen Mietschulden verlieren.



Wenn Ihnen die Wohnung bereits gekündigt wurde, können Sie Beratung und Hilfe erhalten.

Beschreibung der Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre Mietschulden als Darlehen oder als Beihilfe übernommen werden, damit Sie Ihre Wohnung oder Unterkunft behalten können.



Sie können die Hilfe auch beantragen, wenn Ihr Mietverhältnis bereits gekündigt wurde.



Sie können sich beraten lassen, wie Sie Ihre Schulden etwa durch Ratenzahlungen abbauen können.



Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Bürgergeld.
  • Die Miete für Ihre Wohnung ist angemessen.
  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist einverstanden, das Mietverhältnis mit Ihnen fortzusetzen. Darüber haben Sie eine schriftlich Erklärung.
  • Sie beabsichtigen, längerfristig in der Wohnung zu bleiben.
  • Sie können die Mietschulden nicht aus eigener Kraft beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung.
  • Sie können die Miete zukünftig selber zahlen, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers.

Benötigte Unterlagen

Reichen mit Ihrem Antrag vor allem die folgenden Unterlagen ein:

  • Nachweise über Ihr Einkommen,
  • Nachweise über Ihre Vermögensverhältnisse und
  • Nachweise über den derzeitigen Stand des Mietverhältnisses

Zu Beachten

Leistungen zur Grundsicherung sind dazu da, Ihnen bei der Sicherung Ihres aktuellen Lebensunterhalts zu helfen. Sie sollen Ihnen in der aktuellen Situation Unterstützung bieten, um das Nötigste zu sichern.

Fristen

Beantragen Sie die Übernahme Ihrer Mietschulden schnellstmöglich, um Ihre Wohnung nicht zu verlieren.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Übernahme Ihrer Mietschulden mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 22 Absatz 7, 8 und 9 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

§ 22 Absatz 7, 8 und 9 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Mietschulden Wohnungsnotfall Wohnungsnotfälle WoSi Wohnraumsicherung

Letzte Aktualisierung: 14.11.2025