Beschreibung der Leistung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre Mietschulden als Darlehen oder als Beihilfe übernommen werden, damit Sie Ihre Wohnung oder Unterkunft behalten können.
Sie können die Hilfe auch beantragen, wenn Ihr Mietverhältnis bereits gekündigt wurde.
Sie können sich beraten lassen, wie Sie Ihre Schulden etwa durch Ratenzahlungen abbauen können.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden.