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Wohnungsnotfälle, Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen

Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten.

Beschreibung der Leistung

Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft Wohnung führen.



Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft/Wohnung dient.



Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.



Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.



Die Fachstelle für Wohnungsfälle Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.



Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft/Wohnung sind angemessen.
  • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt.
  • Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor.
  • Es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung.
  • Zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen, die

  • Ihr Einkommen,
  • Ihre Vermögensverhältnisse und
  • den derzeitigen Stand Ihres Mietverhältnisses darstellen.

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich möglichst früh melden, wenn Sie Mietschulden haben.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Übernahme Ihrer Mietschulden bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 36 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__36.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Mietschulden Wohnungsnotfall Wohnungsnotfälle WoSi Wohnraumsicherung

Letzte Aktualisierung: 09.11.2025