Wohnungsnotfälle, Wohnungssicherung Beratung erhalten

Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle kann Ihnen in dieser Situation helfen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Mietverhältnis gefährdet ist, können Sie sich von der zuständigen Stelle beraten lassen. Dabei kann ihnen der Ablauf eines Räumungsverfahrens erläutert werden. Sie erhalten Hinweise und Kontaktdaten für eine eventuell nötige Rechtsberatung . Für weitere Unterstützungsmöglichkeiten können Sie hilfreiche Adressen erhalten.


Wenn in der Beratung konkrete Unterstützungsbedarfe deutlich werden, können Sie diese direkt beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Mietverhältnis ist gefährdet.
  • Sie haben einen Unterstützungsbedarf.

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

keine

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie wenden sich schnellstmöglich an die zuständige Stelle.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Mietschulden Wohnungsnotfall Wohnungsnotfälle WoSi Wohnraumsicherung

Letzte Aktualisierung: 12.07.2026