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Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen

Als hoch qualifizierte Fachkraft mit abgeschlossenem Studium können Sie in bestimmten Fällen eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in Deutschland als hoch qualifizierte Fachkraft arbeiten möchten, können Sie in besonderen Fällen bereits direkt nach Ihrer Einreise eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Form einer Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt in der Regel keine zusätzlichen Auflagen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben einen akademischen Abschluss, das heißt Sie besitzen
    • einen deutschen Hochschulabschluss,
    • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder
    • einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
  • Sie gehören zum Kreis der hoch qualifizierten Fachkräfte, das heißt, Sie sind zum Beispiel
    • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
    • Lehrperson in herausgehobener Funktion und haben zum Beispiel einen Lehrstuhl oder die Direktion über ein Institut
    • wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Funktion und führen über die üblichen Aufgaben hinausgehende, eigenständige Projekte durch und leiten wissenschaftliche Abteilungen, Projekt- oder Arbeitsgruppen.
  • Ihnen liegt ein Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsangebot vor.
  • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.
  • Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft ist zu erwarten (zum Beispiel aufgrund guter Deutschkenntnisse, Voraufenthalten in Deutschland oder internationalen Erfahrungen).
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
  • Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungspolice)
  • Nachweis über die besondere Qualifikation beziehungsweise Berufserfahrung (zum Beispiel Ausbildungszeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnis)
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • bei Ausübung eines reglementierten Berufs zusätzlich:
  • Berufszulassung (zum Beispiel Approbation, Berufserlaubnis)
  • Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die zuständige Stelle

Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

Zu Beachten

In der Regel setzt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis einen vorherigen Aufenthalt in Deutschland voraus. Ohne Voraufenthalt wird eine Niederlassungserlaubnis nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt. Eine hohe Qualifikation allein genügt nicht, um einen besonderen Ausnahmefall anzunehmen. Die zuständige Behörde trifft die Entscheidung je nach Lage des Einzelfalls.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.

Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst ""Aufenthaltserlaubnis Hamburg", um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, tun Sie dies über das Serviceportal "Anliegen zum Aufenthaltstitel klären".
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Bearbeitungsgebühr: 147,00 EUR

biometrisches Foto bei Erstellung vor Ort: 6,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 18c Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 20.07.2026