Voraussetzungen
- Sie haben einen akademischen Abschluss, das heißt Sie besitzen
- einen deutschen Hochschulabschluss,
- einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder
- einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Sie gehören zum Kreis der hoch qualifizierten Fachkräfte, das heißt, Sie sind zum Beispiel
- Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
- Lehrperson in herausgehobener Funktion und haben zum Beispiel einen Lehrstuhl oder die Direktion über ein Institut
- wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Funktion und führen über die üblichen Aufgaben hinausgehende, eigenständige Projekte durch und leiten wissenschaftliche Abteilungen, Projekt- oder Arbeitsgruppen.
- Ihnen liegt ein Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsangebot vor.
- Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.
- Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft ist zu erwarten (zum Beispiel aufgrund guter Deutschkenntnisse, Voraufenthalten in Deutschland oder internationalen Erfahrungen).
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungspolice)
- Nachweis über die besondere Qualifikation beziehungsweise Berufserfahrung (zum Beispiel Ausbildungszeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnis)
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
- bei Ausübung eines reglementierten Berufs zusätzlich:
- Berufszulassung (zum Beispiel Approbation, Berufserlaubnis)
- Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die zuständige Stelle
Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.
Zu Beachten
In der Regel setzt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis einen vorherigen Aufenthalt in Deutschland voraus. Ohne Voraufenthalt wird eine Niederlassungserlaubnis nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt. Eine hohe Qualifikation allein genügt nicht, um einen besonderen Ausnahmefall anzunehmen. Die zuständige Behörde trifft die Entscheidung je nach Lage des Einzelfalls.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.