Voraussetzungen
- Sie besitzen seit mindestens 21 Monaten eine gültige Blaue Karte EU.
- Während der Gültigkeit Ihrer Blauen Karte EU waren Sie durchgehend Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechend beschäftigt und haben das vorgeschriebene Mindest-Bruttogehalt verdient.
- Sie möchten Ihre Tätigkeit an einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz mit dem entsprechenden Mindestgehalt fortsetzen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis.
- Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten: Sie sind im Besitz einer Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis).
- Wenn Sie nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten: Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Wenn Sie nach 27Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten: Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1)
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienmitglieder.
- Sie haben keine Vorstrafen.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Arbeitsvertrag oder bei einem Arbeitsgeberwechsel verbindliches Arbeitsplatzangebot
- Nachweis über die zurückliegende versicherungspflichtige Beschäftigung für die Dauer von mindestens 21 beziehungsweise 27 Monaten (einschließlich gezahlter Versicherungsbeiträge, zum Beispiel durch Vorlage der Renten-Auskunft)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police)
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (nach 27 Monaten) oder B1 (nach 21 Monaten)
- Berufszulassung bei Ausübung eines reglementierten Berufs (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis)
- Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung (nach 21 Monaten, zum Beispiel Zertifikat über den bestandenen Test "Leben in Deutschland")
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Miet- oder Kaufvertrag, der Auskunft über die Wohnfläche gibt)
Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen."
Zu Beachten
Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.