Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Winternotprogramm Allgemeine Information

Wenn Sie obdachlos sind und in den Wintermonaten eine Unterkunft benötigen, können Sie im Winternotprogramm eine Übernachtungsmöglichkeit erhalten.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie obdachlos sind, keine Selbsthilfemöglichkeiten haben und in den Wintermonaten einen sicheren Schlafplatz brauchen, können Sie das Winternotprogramm der Stadt Hamburg in Anspruch nehmen. Das Winternotprogramm läuft jedes Jahr vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres.


In diesem Zeitraum stellt die Stadt Hamburg zusätzliche Schlafplätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung. Dort können Sie nachts sicher und warm übernachten. Die Standorte bieten Ihnen außerdem warme Mahlzeiten, sanitäre Einrichtungen, Beratung und bei Bedarf medizinische Hilfe an.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie leben auf der Straße, sind mittellos und verfügen über keine andere Schlafmöglichkeit.

Benötigte Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Zu Beachten

Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Alkohol, Drogen und Waffen sind verboten

Fristen

Im Zeitraum vom 01.November bis 31.März des Folgejahres täglich von 17:00 - 9:30 Uhr

Verfahrensablauf

  • Sie kommen ab 17 Uhr zum Standort des Winternotprogramms. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links".
  • Am Eingang werden Sie kurz kontrolliert (Alkohol, Drogen, Waffen und Haustiere sind nicht erlaubt).
  • Sie erhalten einen Schlafplatz.
    • Wenn Sie regelmäßig kommen, behalten Sie denselben Schlafplatz. Abschließbare Schränke sind vorhanden. Bitte bringen Sie ein eigenes Schloss mit.
    • Sie können Duschen, Toiletten, Waschmaschinen und Hygieneartikel nutzen.
    • Am Abend erhalten Sie eine warme Mahlzeit und warme und kalte Getränke.
    • Die Sozialberatung hilft Ihnen bei der Klärung Ihrer Angelegenheiten.
  • Am nächsten Morgen nach einem Frühstück verlassen Sie die Unterkunft spätestens um 9:30 Uhr.
  • Tagsüber können Sie eine Tagesaufenthaltsstätte nutzen. Nähere Informationen finden Sie in der Rubrik "Links"

Dauer

Sofort

Gebühren

Die Angebote des Winternotprogramms sind für Sie kostenlos.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 3 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV1P3

§ 8 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (HmbSOG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV1P3

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Suppenküche

Letzte Aktualisierung: 12.07.2026