Voraussetzungen
Sie haben ein berichtigtes Interesse beispielsweise als Grundeigentümer, Mieter oder bevollmächtigte Personen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis Ihres berechtigten Interesse (beispielsweise durch Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid)
- gegebenenfalls Zustimmung des Eigentümers
- gegebenenfalls Vollmacht vom Eigentümer
Zu Beachten
Die Grundstücksentwässerungsakte dürfen in der Regel nur bestimmte Personengruppen einsehen, um die Vertraulichkeit und den Datenschutz zu gewährleisten.
Die folgenden Personen oder Institutionen können berechtigt sein, die Akten einzusehen:
- Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie die Grundstücksentwässerungsakte uneingeschränkte einsehen, da die Unterlagen Ihr Eigentum betreffen.
- Als Mieterin, Mieter, Pächterin oder Pächter können die Grundstücksentwässerungsakte einsehen, wenn dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte oder Pflichten, etwa bei Problemen mit der Entwässerung, erforderliche ist. Hierzu benötigen Sie in der Regel die Zustimmung des Eigentümers.
- Als Fachplanerin, Fachplaner, Ingenieurin oder Ingenieur können Sie die Grundstücksentwässerungsakte einsehen, wenn Sie mit der Planung, dem Umbau oder der Sanierung von Entwässerungsanlagen beauftragt sind.
- Als Mitarbeitende der zuständigen Abwasser- oder Bauaufsichtsbehörde können Sie die Grundstücksentwässerungsakte einsehen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu prüfen.
- Als Mitarbeitende einer Umweltbehörde können Sie die Grundstücksentwässerungsakte einsehen, wenn ein Verdacht auf Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben besteht.
- Als Mitarbeitende des Abwasserentsorgungsunternehmen können Sie die Grundstücksentwässerungsakte einsehen, wenn Genehmigungen oder Wartungsarbeiten geprüft werden müssen.
- Als Mitarbeitende eines Gerichtes oder sachverständige Person können Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder Schadenfällen die Grundstücksentwässerungsakte einsehen.
- Wenn Sie das Grundstück kaufen möchten, können Sie die Grundstücksentwässerungsakte einsehen, um sich über den Zustand und die Rechtmäßigkeit der Entwässerungsanlagen zu informieren. Sie benötigen dazu in der Regel mit Zustimmung des Eigentümers.
Die Einsichtnahme durch Dritte ist in der Regel nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers möglich.
Datenschutz- und Eigentumsrechte schützen die Akten vor unbefugtem Zugriff.
Inhalte einer Grundstücksentwässerungsakte
- Lagepläne: Darstellung des Grundstücks mit eingezeichneten Entwässerungsleitungen, Schächten und Anschlüssen.
- Entwässerungspläne: Technische Zeichnungen der privaten Abwasseranlagen, wie Rohre, Leitungen, Revisionsschächte und Regenwasserversickerungen.
- Anschlussgenehmigungen: Dokumente, die die Genehmigung des Anschlusses an das öffentliche Kanalnetz durch die zuständige Behörde bestätigen.
- Hydraulische Berechnungen: Daten zu Abflussmengen und Kapazitäten der Leitungen, falls erforderlich.
- Inspektions- und Wartungsberichte: Aufzeichnungen über durchgeführte Untersuchungen, Reparaturen oder Reinigungen.
- Rechtsgrundlagen und Vorschriften: Hinweise auf geltende Regelungen für die Entwässerung und den Betrieb der Anlagen.
- Besonderheiten des Grundstücks: Angaben zu Kleinkläranlagen, Versickerungsanlagen oder Rückstausicherungen, falls vorhanden.
Fristen
keine