Beschreibung der Leistung
Nach Beendigung der Wahlhandlung ab 18 Uhr beginnt die öffentliche Stimmauszählung. Zunächst werden die Stimmen auf die Erststimme und Zweitstimme aufgeteilt. Die Erststimme entscheidet über die Entsendung von Abgeordneten aus den Wahlkreisen, während die Zweitstimme maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestages ist. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen die Stimmen manuell aus und erfassen die Ergebnisse in einem Protokoll. Diese vorläufigen Ergebnisse werden an die zuständigen Bezirkswahlleitungen gemeldet. Die Landeswahlleitung übermittel die Zahlen schließlich an die Bundeswahlleitung, die das bundesweite vorläufige Ergebnis ermittelt und bekannt gibt.
Im Anschluss werden die Niederschriften aus den einzelnen Wahlbezirken geprüft und die Kreiswahlleitung berichtet dem Kreiswahlausschuss, der das Ergebnis im Wahlkreis feststellt. Die Landeswahlleitung prüft die Niederschriften der Kreiswahlausschüsse und berichtet dem Landeswahlausschuss, der das Ergebnis im Land feststellt. Der Bundeswahlausschuss stellt das endgültige Endergebnis fest und berechnet die Sitzverteilung und Mandate.