Behörde für Inneres und Sport

Bundestagswahl Ergebnis feststellen

Wie das Ergebnis einer Bundestagswahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Nach Beendigung der Wahlhandlung ab 18 Uhr beginnt die öffentliche Stimmauszählung. Zunächst werden die Stimmen auf die Erststimme und Zweitstimme aufgeteilt. Die Erststimme entscheidet über die Entsendung von Abgeordneten aus den Wahlkreisen, während die Zweitstimme maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestages ist. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen die Stimmen manuell aus und erfassen die Ergebnisse in einem Protokoll. Diese vorläufigen Ergebnisse werden an die zuständigen Bezirkswahlleitungen gemeldet. Die Landeswahlleitung übermittel die Zahlen schließlich an die Bundeswahlleitung, die das bundesweite vorläufige Ergebnis ermittelt und bekannt gibt.


Im Anschluss werden die Niederschriften aus den einzelnen Wahlbezirken geprüft und die Kreiswahlleitung berichtet dem Kreiswahlausschuss, der das Ergebnis im Wahlkreis feststellt. Die Landeswahlleitung prüft die Niederschriften der Kreiswahlausschüsse und berichtet dem Landeswahlausschuss, der das Ergebnis im Land feststellt. Der Bundeswahlausschuss stellt das endgültige Endergebnis fest und berechnet die Sitzverteilung und Mandate.

 

Informationen

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).

Zu Beachten

Keine

Verfahrensablauf

  • Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese dem Bezirksamt.
  • Das Bezirksamt fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse und übergibt diese der Kreiswahlleitung.
  • Der Kreiswahlausschuss stellt das Ergebnis im Wahlkreis fest und übermitteln es an die Landeswahlleitung.
  • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an die Bundeswahlleitung.
  • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.

Rechtsbehelf

Einspruch im Rahmen der Wahlprüfung beim Deutschen Bundestag.

Rechtsgrundlage

§§ 37 ff. Bundeswahlgesetz (BWahlG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__37.html

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2025