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Bürgerschaftswahl Ergebnis feststellen

Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zur Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft (Landesparlament) .

Beschreibung der Leistung

Landtagswahlen sind Wahlen, bei denen die Bürger eines Bundeslandes die Mitglieder des Landtages wählen. Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes und spielt eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung.


In Hamburg gibt es keine Landtagswahlen, da Hamburg ein Stadtstaat ist. Ein Stadtstaat ist sowohl eine Stadt als auch ein Bundesland, wodurch die üblichen Unterscheidungen zwischen Städten und Bundesländern nicht zutreffen. Daher wird in Hamburg nicht ein Landtag gewählt, sondern die Bürgerschaft, die das Parlament von Hamburg bildet und die gleichen Aufgaben wie ein Landtag übernimmt.


Das Wahlergebnis der Bürgerschaftswahl wird durch ein personalisiertes Verhältniswahlrecht festgelegt, wobei die Stimmen der Wählerinnen und Wähler sowohl auf Parteien und Wählervereinigungen sowie auch auf die Kandidierenden abgegeben werden können. Die Stimmen werden im Wahlbezirk durch den Wahlvorstand ausgezählt, der Bezirkswahlausschuss stellt nach Prüfung der Wahlniederschriften aus den Wahlbezirken das Ergebnis im jeweiligen Bezirk fest und der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest. Das Ergebnis und die Mandatsverteilung werden öffentlich bekannt gegeben.

 

Informationen

Zu Beachten

Keine

Fristen

3 Wochen nach dem Wahltag

Verfahrensablauf

  • Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen in den Wahllokalen ausgezählt.
  • Die Ergebnisse werden durch die jeweilige Bezirkswahlleitung überprüft.
  • Die Parteien erhalten Mandate und Wählervereinigungen entsprechend ihrer prozentualen Stimmenanteile. Berücksichtigt werden nur Landeslisten, die mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Im Wahlkreis gilt keine Sperrklausel.
  • Die Sitze in der Bürgerschaft werden proportional zu den Stimmenanteilen auf die Parteien verteilt. Wahlkreismandate werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Nach Abschluss der Auszählung und Verteilung der Mandate wird das endgültige Wahlergebnis durch den Landeswahlleitung öffentlich bekannt gegeben.

Dauer

Circa 3 Wochen nach dem Wahltag

Rechtsbehelf

Wahleinspruch nach dem Wahlprüfungsgesetz

Rechtsgrundlage

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (Verf HA)

https://www.hamburg.de/resource/blob/146366/dc1f64c0be5107669e37d0e3371c4a4d/verfassung-hh-stand-04-2023-data.pdf

Bürgerschaftswahlordnung (HmbBüWO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWVHArahmen

Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-B%C3%BCrgWGHA1971rahmen

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Letzte Aktualisierung: 17.10.2026