Beschreibung der Leistung
Landtagswahlen sind Wahlen, bei denen die Bürger eines Bundeslandes die Mitglieder des Landtages wählen. Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes und spielt eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung.
In Hamburg gibt es keine Landtagswahlen, da Hamburg ein Stadtstaat ist. Ein Stadtstaat ist sowohl eine Stadt als auch ein Bundesland, wodurch die üblichen Unterscheidungen zwischen Städten und Bundesländern nicht zutreffen. Daher wird in Hamburg nicht ein Landtag gewählt, sondern die Bürgerschaft, die das Parlament von Hamburg bildet und die gleichen Aufgaben wie ein Landtag übernimmt.
Das Wahlergebnis der Bürgerschaftswahl wird durch ein personalisiertes Verhältniswahlrecht festgelegt, wobei die Stimmen der Wählerinnen und Wähler sowohl auf Parteien und Wählervereinigungen sowie auch auf die Kandidierenden abgegeben werden können. Die Stimmen werden im Wahlbezirk durch den Wahlvorstand ausgezählt, der Bezirkswahlausschuss stellt nach Prüfung der Wahlniederschriften aus den Wahlbezirken das Ergebnis im jeweiligen Bezirk fest und der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest. Das Ergebnis und die Mandatsverteilung werden öffentlich bekannt gegeben.