Beschreibung der Leistung
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel benötigen, um sich in Deutschland aufzuhalten, wird Ihnen dieser Aufenthaltstitel immer als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Der eAT ist eine Scheckkarte, die Ihre Personalien sowie Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus enthält. Diese Daten sind auf dem eAT abgedruckt und auch auf einem Chip (elektronisches Speichermedium) im eAT gespeichert. Mit dem eAT können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen.
Wie lange Ihr eAT gültig ist, hängt davon ab, wie lange Ihr Aufenthaltsstatus beziehungsweise Ihr Nationalpass noch gültig ist. Meistens laufen Ihr Aufenthaltstitel beziehungsweise Ihr Nationalpass und Ihr eAT gleichzeitig ab. Sie müssen dann beispielsweise eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels beantragen, um auch einen neuen eAT zu bekommen.
Auch wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben, muss Ihr eAT regelmäßig erneuert werden. In diesem Fall – oder wenn Ihr eAT verloren geht – müssen Sie einen neuen eAT beantragen, um Ihren bestehenden Aufenthaltsstatus weiterhin nachweisen zu können.
Bitte beachten Sie, dass es ab dem 01.05.2025 neue Vorschriften zum benötigten Foto gibt:
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR-Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.