Beschreibung der Leistung
Sie können die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung anerkannt sein. Informelle Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.
Die ausländische Qualifikation zum Beruf darf sich nicht wesentlich von der deutschen Qualifikation unterscheiden. Dies nennt man Gleichwertigkeitsprüfung. Für diesen Vergleich sind unter anderem der Inhalt der Ausbildung und die Dauer der Ausbildung wichtig. Es werden auch Ihre Berufserfahrungen, Weiterbildungen und andere Qualifikationen berücksichtigt.
Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.