Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Anerkennung einer ausländischen beruflichen Qualifikation nach dem BQFG beantragen

Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation? Wie Sie eine Berufsanerkennung beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie können die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses bei der zuständigen Stelle beantragen.



Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung anerkannt sein. Informelle Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.



Die ausländische Qualifikation zum Beruf darf sich nicht wesentlich von der deutschen Qualifikation unterscheiden. Dies nennt man Gleichwertigkeitsprüfung. Für diesen Vergleich sind unter anderem der Inhalt der Ausbildung und die Dauer der Ausbildung wichtig. Es werden auch Ihre Berufserfahrungen, Weiterbildungen und andere Qualifikationen berücksichtigt.



Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie wohnen und arbeiten in Hamburg und haben eine ausländische Qualifikation in einem der folgenden Berufe:


  • Sozialpädagogische Assistenz,
  • Biologisch -Technische Assistenz (BTA),
  • Chemisch -Technische Assistenz (CTA),
  • Kaufmännische Assistenz mit den Schwerpunkten Fremdsprachen,
  • Medienwirtschaft oder Event- und Freizeitwirtschaft,
  • Hauswirtschafter oder Hauswirtschafterin (schulische Ausbildung),
  • Gestaltungstechnische Assistenz für technische Kommunikation und
  • Produktdesign oder für Screen Design,
  • Gewandmeister oder Gewandmeisterin,
  • Techniker oder Technikerin (Weiterbildung) den Fachrichtungen Bautechnik,
  • Chemietechnik, Elektrotechnik,
  • Farb- und Lackiertechnik, Luftfahrttechnik,
  • Holztechnik,
  • Karosserie- und Fahrzeugbautechnik,
  • Maschinentechnik,
  • Mechatronik,
  • Umweltschutztechnik

Benötigte Unterlagen

  • Alle Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen auch in deutscher Übersetzung eingereicht werden. Diese Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer ausgestellt sein.
  • Die eingereichten Dokumente dürfen nicht die Originaldokumente sein, reichen Sie nur Kopien ein. Wenn Sie einige Dokumente nicht mehr haben, dann geben Sie hierzu eine schriftliche Erklärung ab.
  • Einzureichende Dokumente:
    • Antragsformular - vollständig ausgefüllt und unterschrieben
    • Aktueller Lebenslauf
    • Personalausweis oder Pass
    • Nachweis über den Wohnsitz in Hamburg (zum Beispiel durch Meldebestätigung) oder über die Berufstätigkeit in Hamburg
    • Wenn Sie noch nicht in Hamburg wohnen:
      • Nachweis, dass Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten wollen. Zum Beispiel durch Bewerbungen, Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit, durch eine persönliche Erklärung oder Ähnliches.
    • Wenn sich Ihr Name geändert hat:
      • Namensänderungsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Schulabschlusszeugnis (bei akademischen Abschlüssen nicht erforderlich)
    • Nachweis Ihrer Qualifikation: Diplom, Ausbildungszeugnis oder Studienabschluss
    • Nachweise zu Inhalt und Dauer der Ausbildung (zum Beispiel Fächerlisten, Notenübersicht, Diploma Supplement, Transcript of Records)
    • Nachweis über Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch)
    • Bescheide oder Briefe von anderen Anerkennungsstellen oder Behörden (sofern vorhanden)

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sie können die Berufsanerkennung schriftlich oder online beantragen.



Wenn Sie die Berufsanerkennung schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen das Antragsformular aus und schicken den Antrag mit einer Kopie aller erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert Sie weitere Unterlagen an.
  • Sie erhalten den Bescheid mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag.

Wenn Ihre Qualifikation gleichwertig ist:

  • Sie erhalten Sie die staatliche Anerkennung in dem gewählten Beruf.
  • Sie dürfen den Berufstitel führen und haben die gleichen Rechte, wie eine Person mit deutscher Berufsqualifikation.

Wenn Ihre Qualifikation nicht gleichwertig ist:

  • Ihre Berufsqualifikation wird teilweise anerkannt. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die festgestellten Unterschiede ausgleichen.
  • Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen, wenn Sie Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die volle Anerkennung.

Wenn Sie die Berufsanerkennung online beantragen wollen:

  • Sie füllen das Antragsformular aus und schicken den Antrag per E-Mail mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die restlichen Schritte entsprechen denen der schriftlichen Antragsstellung.

Dauer

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 3 Monate.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32005L0036



Hamburgisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - HmbBQFG) vom 19. Juni 2012

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BQFGHApG1/part/G



Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für den jeweiligen Referenzberuf   

Adresse und Kontakt

Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Die Berufsanerkennung ist nach Landesrecht geregelt in diesem Referenzberuf. In Hamburg sind wir zuständig.

Ein Beratungsgespräch ist nur nach einem vorher vereinbarten Gesprächstermin möglich! Ansonsten kein Kundenverkehr erwünscht!

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Letzte Aktualisierung: 15.01.2026