Beschreibung der Leistung
Sie können die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsausbildung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die ausländische Qualifikation zum Beruf darf sich nicht wesentlich von der deutschen Qualifikation unterscheiden. Dies nennt man Gleichwertigkeitsprüfung. Für diesen Vergleich sind unter anderem der Inhalt der Ausbildung und die Dauer der Ausbildung wichtig. Es werden auch Ihre Berufserfahrungen, Weiterbildungen und andere Qualifikationen berücksichtigt.
Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.
Der Beruf Pflegeassistenz mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege ist nicht reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die Berufsanerkennung nicht, um in diesem Beruf zu arbeiten. Es ist allerdings für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr hilfreich eine Berufsanerkennung zu haben. So weiß die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber genau, mit welchem deutschen Beruf Ihre Qualifikation vergleichbar ist.