Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Haus- und Familienpflegerin oder Haus- und Familienpfleger Feststellung

Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation in der Haus- und Familienpflege? Wie Sie eine Berufsanerkennung beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie können die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsausbildung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die ausländische Qualifikation zum Beruf darf sich nicht wesentlich von der deutschen Qualifikation unterscheiden. Dies nennt man Gleichwertigkeitsprüfung. Für diesen Vergleich sind unter anderem der Inhalt der Ausbildung und die Dauer der Ausbildung wichtig. Es werden auch Ihre Berufserfahrungen, Weiterbildungen und andere Qualifikationen berücksichtigt.

Sie können den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung auch aus dem Ausland stellen.

Der Beruf Pflegeassistenz mit dem Schwerpunkt Haus- und Familienpflege ist nicht reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die Berufsanerkennung nicht, um in diesem Beruf zu arbeiten. Es ist allerdings für die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr hilfreich eine Berufsanerkennung zu haben. So weiß die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber genau, mit welchem deutschen Beruf Ihre Qualifikation vergleichbar ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie wohnen und Arbeiten in Hamburg
  • Sie haben eine Ausbildung als Assistenz im Haushalt oder im Bereich der Familienpflege abgeschlossen.
  • Ihr Abschluss muss im Staat Ihrer Ausbildung anerkannt sein. Informelle Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Alle Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache sind, müssen auch in deutscher Übersetzung eingereicht werden. Diese Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer ausgestellt sein.
  • Die eingereichten Dokumente dürfen nicht die Originaldokumente sein, reichen Sie nur Kopien ein. Wenn Sie einige Dokumente nicht mehr haben, dann geben Sie hierzu eine schriftliche Erklärung ab.
  • Einzureichende Dokumente:
    • Antragsformular - vollständig ausgefüllt und unterschrieben
    • Lebenslauf
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis über den Wohnsitz in Hamburg (zum Beispiel durch Meldebestätigung) oder über die Berufstätigkeit in Hamburg
    • Wenn Sie noch nicht in Hamburg wohnen:
      • Nachweis, dass Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten wollen. Zum Beispiel durch Bewerbungen, Einreisevisum zur Erwerbstätigkeit, durch eine persönliche Erklärung oder Ähnliches.
    • Wenn sich Ihr Name geändert hat:
      • Namensänderungsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Schulabschlusszeugnis (bei akademischen Abschlüssen nicht erforderlich)
    • Nachweis Ihrer Qualifikation: Diplom, Ausbildungszeugnis oder Studienabschluss
    • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über Berufserfahrung in der Hauswirtschaft oder Familienpflege (zum Beispiel Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch)
    • Nachweis über weitere relevante Kenntnisse
  • Wenn Sie in der Vergangenheit bereits die Gleichwertigkeitsfeststellung beantragt haben:
    • Geben Sie an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Sie können die Berufsanerkennung schriftlich oder online beantragen.

  • Wenn Sie die Berufsanerkennung schriftlich beantragen wollen:
    • Sie füllen das Antragsformular aus und schicken den Antrag mit einer Kopie aller erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
    • Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen an.
    • Sie erhalten den Bescheid mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag.
    • Wenn Ihre Qualifikation gleichwertig ist:
      • Sie erhalten Sie die staatliche Anerkennung in dem gewählten Beruf.
      • Sie dürfen den Berufstitel führen und haben die gleichen Rechte, wie eine Person mit deutscher Berufsqualifikation.
    • Wenn Ihre Qualifikation zu Teilen gleichwertig ist:
      • Ihre Berufsqualifikation wird teilweise anerkannt. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die festgestellten Unterschiede ausgleichen.
      • Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen, wenn Sie Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die volle Anerkennung.
    • Wenn Ihre Qualifikation nicht gleichwertig ist:
      • Sie erhalten keine Anerkennung
  • Wenn Sie die Berufsanerkennung online beantragen wollen:
    • Sie füllen das Antragsformular aus und schicken den Antrag per E-Mail mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
    • Die restlichen Schritte entsprechen denen der schriftlichen Antragsstellung.

Dauer

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel bis zu 4 Monate.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32005L0036

Bezeichnung: Hamburgisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - HmbBQFG) vom 19. Juni 2012

URL: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BQFGHApG1/part/G

Bezeichnung: Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit Schwerpunkt Haus- und Familienpflege (APO-PA-HuF) Vom 14. Juli 1998

URL: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HFPBerFSchulAPOHArahmen/part/X

Adresse und Kontakt

Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)

Die Berufsanerkennung ist nach Landesrecht geregelt in diesem Referenzberuf. In Hamburg sind wir zuständig.

Ein Beratungsgespräch ist nur nach einem vorher vereinbarten Gesprächstermin möglich! Ansonsten kein Kundenverkehr erwünscht!

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Letzte Aktualisierung: 06.02.2026