Voraussetzungen
- Sie verfügen über die notwendige persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die notwendige körperliche und geistige Eignung.
- Sie haben ausreichendes Sehvermögen.
- Sie haben einen deutschen Führerschein der Klasse B im Format des neuen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013).
- Sollte Ihr Führerschein vor diesem Datum ausgestellt worden sein, müssen Sie diesen vorher umtauschen. Auch einen ausländischen Führerschein müssen Sie vorher umtauschen.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt. (für Krankenwagen gilt das Mindestalter 19 Jahre)
- Sie sind mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins Klasse B (bei Krankenwagen ist ein Jahr ausreichend)
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein deutscher EU-Kartenführerschein (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013, ältere Führerscheine müssen Sie vorher umtauschen)
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6.2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als ein Jahr
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV, nicht älter als ein Jahr ist (Arbeits- oder Betriebsmediziner)
- ein Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate ist (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
- die Terminbestätigung
zusätzlich bei der Beantragung für Krankenwagen:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Zu Beachten
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D haben, benötigen Sie keine gesonderte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ebenfalls nichterforderlich für:
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Arbeits- und Betriebsmediziner für die Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV können Sie über die Ärztekammer erfragen
Fristen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird derzeit (bis es eine neue Regelung über den Nachweis der Fachkundeprüfung gibt) für maximal 2 Jahre erteilt.
Diese sollte rechtzeitig (4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) verlängert werden.