Bergedorf Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Um gewerblich Fahrgäste zu befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein).

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gewerblich Personen befördern möchten, benötigen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein). Darunter fallen folgende Fahrten:

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

Die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Führerschein. Sie müssen die Erteilung der Erlaubnis beantragen. Wenn Sie einen Führerschein der Klasse D haben, benötigen Sie keinegesonderte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die notwendige persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die notwendige körperliche und geistige Eignung.
  • Sie haben ausreichendes Sehvermögen.
  • Sie haben einen deutschen Führerschein der Klasse B im Format des neuen EU-Kartenführerscheins (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013).
    • Sollte Ihr Führerschein vor diesem Datum ausgestellt worden sein, müssen Sie diesen vorher umtauschen. Auch einen ausländischen Führerschein müssen Sie vorher umtauschen.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt. (für Krankenwagen gilt das Mindestalter 19 Jahre)
  • Sie sind mindestens 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins Klasse B (bei Krankenwagen ist ein Jahr ausreichend)

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein deutscher EU-Kartenführerschein (Ausstellungsdatum ab 19. Januar 2013, ältere Führerscheine müssen Sie vorher umtauschen)
  • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6.2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als zwei Jahre
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als ein Jahr
  • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV, nicht älter als ein Jahr ist (Arbeits- oder Betriebsmediziner)
  • ein Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate ist (Merkmal O für behördliche Zwecke, bei der Meldebehörde zu beantragen)
  • die Terminbestätigung

zusätzlich bei der Beantragung für Krankenwagen:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Zu Beachten

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D haben, benötigen Sie keine gesonderte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist ebenfalls nichterforderlich für:

  • Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
  • Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  • Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

Arbeits- und Betriebsmediziner für die Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV können Sie über die Ärztekammer erfragen

Fristen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird derzeit (bis es eine neue Regelung über den Nachweis der Fachkundeprüfung gibt) für maximal 2 Jahre erteilt. 

Diese sollte rechtzeitig (4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) verlängert werden.

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag Fahrgastbeförderungsschein"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen sowie Erfüllung der Voraussetzungen wird Ihnen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sofort ausgestellt.

Dauer

In der Regel sofort.

Gebühren

45,40 EUR

Wenn zusätzlich der alte Führerschein in den EU-Kartenführerschein getauscht werden muss, fallen zusätzlich Gebühren zwischen 26,50 EUR und 65,70 EUR an. Die genaue Summe der Umtauschkosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Adresse und Kontakt

Bergedorf Fahrerlaubnis

Die Dienstleistung wird an mehreren LBV-Standorten angeboten.

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7 -18, Di, Do 7-14, Fr 7-12 Uhr

Schilderpräger finden Sie vor Ort. Ein Fotoautomat ist nicht vorhanden. QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

Ein Fotoautomat ist nicht vorhanden.

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2026