Niederlassungserlaubnis zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen Deutschlands beantragen

In bestimmten Ausnahmefällen können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Deutschland ein besonderes politisches Interesse an Ihrem Aufenthalt hat. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Eine Niederlassungserlaubnis zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen kann Ihnen in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn dies im besonderen politischen Interesse Deutschlands liegt. Diese Entscheidung trifft die Bundesregierung, zum Beispiel wenn Ihr Aufenthalt aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen für Deutschland wichtig ist.


Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt meistens keine zusätzlichen Auflagen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es besteht ein besonders gelagertes politisches Interesse der Bundesrepublik Deutschland an Ihrem Aufenthalt.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie müssen ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.

Zu Beachten

Die Entscheidung über die Erteilung liegt allein im Ermessen der Bundesregierung; ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Die politische Bewertung erfolgt auf Bundesebene, in der Regel durch das Bundesministerium des Innern. Die örtliche Ausländerbehörde setzt diese Entscheidung lediglich um. Übliche Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis können im Einzelfall ganz oder teilweise entfallen. Ein Widerruf ist möglich, wenn das politische Interesse wegfällt oder neue Ausschlussgründe hinzukommen. Diese Regelung findet nur selten Anwendung und betrifft in der Regel außergewöhnliche Einzelfälle.

Fristen

Antragsfrist: Keine

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

Verfahrensablauf

  • Es ist kein reguläres Antragsverfahren vorgesehen. Die Initiative geht meist von staatlicher Seite aus, etwa durch das Bundesministerium des Innern.
  • Die Bundesregierung erkennt ein besonderes politisches Interesse an Ihrem Aufenthalt.
  • Die Bundesregierung prüft politisch und bewertet die Voraussetzungen für die Erteilung.
  • Die Entscheidung wird von der Bundesregierung getroffen und an die örtlich zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.
  • Die Ausländerbehörde informiert Sie über das Ergebnis und erteilt die Niederlassungserlaubnis.
  • Die Niederlassungserlaubnis kann widerrufen werden, wenn das politische Interesse wegfällt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 113,00 EUR für Erwachsene und für Kinder 56,50 EUR.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 16.10.2026