Beschreibung der Leistung
Wenn Sie zur Durchführung von Bewachungstätigkeiten (zum Beispiel Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte) eine erlaubnispflichtige Schusswaffe führen möchten, benötigen Sie einen Waffenschein sowie eine Waffenbesitzkarte.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Bewachungsgewerbe auf Anweisung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin mit einer Waffe eingesetzt werden, benötigen Sie keine Waffenbesitzkarte. In diesem Fall benötigen Sie nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, der an die verantwortliche Person Ihres Unternehmens ausgehändigt wird.