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Bezirksamt Altona

Sachkundeprüfung für den gewerbsmäßigen Umgang mit Giftstoffen ablegen

Sie möchten gefährliche Stoffe oder Gemische (Giftstoffe) gewerbsmäßig an Privatpersonen abgeben? Wie Sie die dazu erforderliche Sachkundeprüfung ablegen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie benötigen einen Sachkundenachweis, wenn Sie gewerbsmäßig gefährliche Stoffe oder Gemische (Giftstoffe) an Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben möchten. Dies betrifft Sie vor allem als chemische Unternehmen, Baumärkte, Drogerien und Malerbedarf-Unternehmen.



Der Nachweis stellt sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiterenden die notwendigen Kenntnisse über die Eigenschaften und Gefahren dieser Stoffe sowie die geltenden Vorschriften besitzen.



Der Sachkundenachweis wird persönlich ausgestellt. In Unternehmen benötigen alle Mitarbeitenden, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, einen gültigen Nachweis.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie möchten gefährliche Stoffe und Gemische gewerblich an Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben.
  • Sie möchten Tätigkeiten im Handel oder der Verteilung von Giftstoffen ausüben.
  • Sie weisen Ihre erforderliche Sachkunde nach durch:
    • Bestehen einer Prüfung bei der zuständigen Behörde oder einer anerkannten Einrichtung.
    • Dabei zeigen Sie Kenntnisse zu Eigenschaften, Gefahren und Vorschriften der Stoffe und Gemische.
  • Alternativ verfügen Sie über eine anerkannte Qualifikation, zum Beispiel als
    • Apothekerin oder Apotheker
    • Apothekerassistentin oder Apothekerassistent
    • Pharmazieingenieurin oder Pharmazieingenieur
    • pharmazeutisch-technische Assistentin oder Apothekenassistentin bzw. pharmazeutisch-technischer Assistent oder Apothekenassistent
    • Drogistin oder Drogist
    • Schädlingsbekämpferin oder Schädlingsbekämpfer
  • Anerkannte Zeugnisse oder Abschlüsse ersetzen die Prüfung.
  • Spätestens sechs Jahre nachdem Sie die Prüfung bestanden haben, müssen Sie eine Fortbildungsveranstaltung besuchen. Andernfalls erlischt Ihr Sachkundenachweis und Sie müssen die Prüfung erneut abgelegen.
    • Die Fortbildung können Sie entweder
      • eintägig (wenn sie innerhalb der letzten sechs Jahre erfolgt ist) oder
      • halbtägig (wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt ist)
    • bei der zuständigen Stelle oder einer anerkannten Einrichtung absolvieren.
  • Wenn Sie einen gleichwertigen Nachweis aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben, lassen Sie die Gleichwertigkeit von der zuständigen Behörde prüfen und anerkennen.

Benötigte Unterlagen

Reichen Sie gegebenenfalls bereits vorhanden Nachweise über Ihre Qualifikation ein.

Zu Beachten

Die Sachkundeprüfung können Sie beim Bezirksamt Altona – Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ablegen. Die Prüfungen finden zweimal jährlich im März und Oktober statt. Den genauen Termin erfragen Sie bitte im Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.



Wenn Sie bereits eine anerkannte Qualifikation für ein Anzeige- oder Erlaubnisverfahren nach den §§ 6 und 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung nachweisen möchten, etwa durch eine bestandene Sachkundeprüfung oder eine gleichwertige Berufsausbildung (zum Beispiel als Apothekerin oder Schädlingsbekämpfer), wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt Altona – Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zur Prüfung der Anerkennung.

Fristen


  • Sie benötigen den Sachkundenachweis, bevor Sie gefährliche Stoffe oder Gemische gewerblich an Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben dürfen.


 


  • Spätestens 6 Jahre nachdem Sie die Sachkundeprüfung bestanden haben oder eine anerkannte Qualifikation erworben haben, müssen Sie zur Aufrechterhaltung der Sachkunde regelmäßig an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Die Bescheinigung über die Teilnahme legen Sie der zuständigen Stelle oder einer hierfür anerkannten Einrichtung vor. Sie benötigen keine erneute Sachkundeprüfung.

    • Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Bezirksamt Altona – Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.



Verfahrensablauf

  • Sie prüfen, ob Sie die Sachkundeprüfung ablegen müssen oder bereits über eine anerkannte Qualifikation verfügen (zum Beispiel einen passenden Berufsabschluss).
  • Sie wenden sich an das Bezirksamt Altona – Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Dort wird geprüft, ob vorhandene Qualifikationen oder Nachweise anerkannt werden können. Sie erhalten außerdem Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten und den einzureichenden Unterlagen.
  • Wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen müssen, melden Sie sich direkt beim Bezirksamt Altona an. Die Prüfung wird zentral und ausschließlich dort angeboten.
  • Sie bereiten sich auf die Prüfung vor. Inhalte sind unter anderem Eigenschaften gefährlicher Stoffe, Schutzmaßnahmen und rechtliche Vorgaben.
  • Sie nehmen an der Sachkundeprüfung teil.
  • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein entsprechendes Prüfungszeugnis.
  • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben oder Ihre Qualifikation anerkannt wurde, erhalten Sie den Sachkundenachweis.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid und begleichen die fälligen Gebühren.

Dauer

Wenn Sie die Sachkundeprüfung bestanden haben, erhalten Sie das Prüfungszeugnis in der Regel innerhalb einer Woche per Post.

Gebühren

Es fallen die folgenden Gebühren an:




  • eingeschränkte Sachkundeprüfung: 80 EUR

  • umfassende Sachkundeprüfung: 105 EUR 

  • Zweitschrift Prüfungszeugnis: 20 EUR

     

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 11 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/__11.html



Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit (ArbSchGebO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-ArbSchGebOHArahmen

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Altona

Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt

Mo-Do 10-15 Uhr und Fr 10-13 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 08.11.2025