Beschreibung der Leistung
Bei einer Verwandtenadoption möchten Sie ein Kind oder eine Person adoptieren, mit der Sie bereits verwandt oder familiär verbunden sind – zum Beispiel Ihre Nichte oder einen Neffen.
Wenn Sie ein verwandtes Kind adoptieren, bleibt im Unterschied zur Adoption eines fremden Kindes häufig ein Teil der leiblichen Familie rechtlich bestehen. Bei Verwandtschaftsverhältnissen bis zum 3. Grad erlischt hier nur das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu beiden leiblichen Eltern, nicht aber das zu seinen sonstigen Verwandten.
Eine Adoption ist ein langwieriger Prozess, bei dem Sie während der gesamten Zeit von der Adoptionsstelle begleitet werden. Auch nach Abschluss des Adoptionsverfahrens können Sie weiter Beratung und Unterstützung von der Adoptionsstelle erhalten. Für die Adoptionsstelle steht dabei immer das Wohl des Kindes und die Wahrung von dessen Rechten und Bedürfnissen im Mittelpunkt.