Beschreibung der Leistung
Der Beruf der Kindheitspädagogin beziehungsweise des Kindheitspädagogen ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen.
Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben und auf deren Grundlage in Deutschland als Kindheitspädagogin beziehungsweise Kindheitspädagoge arbeiten möchten, müssen Sie vorab Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.