Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Abfallverbrennungsanlage oder eine Feuerungsanlage, in der Abfälle mitverbrannt werden, betreiben,müssen Sie den Luftschadstoffausstoß durch die Messung von bestimmten Emissionen kontinuierlich ermitteln.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen für die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen vorlegenSie betreiben eine Abfallverbrennungsanlage oder eine Feuerungsanlage, in der Sie Abfälle mitverbrennen? Wie Sie den Schadstoffausstoß durch kontinierliche Emissionsmessungen ermitteln, erfahren Sie hier.
Wenn Sie eine Abfallverbrennungsanlage oder eine Feuerungsanlage, in der Abfälle mitverbrannt werden, betreiben,müssen Sie den Luftschadstoffausstoß durch die Messung von bestimmten Emissionen kontinuierlich ermitteln.
Erstellen Sie einen Bericht über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen für jedes Kalenderjahr und reichen Sie ihn bis zum 31. März des Folgejahres ein.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
keine
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
§ 29 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29.html
§§ 14 – 17 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_17_2013/BJNR104400013.html#BJNR104400013BJNG000300000
Suchwörter: Emissionsmessbericht ReSyMeSa Abfallverbrennungsanlage Abfallmitverbrennungsanlage Müllverbrennungsanlage Jahresbericht über die Emissionen Emissionsauswerterechner Klassierungsprotokoll 17. BImSchV
Letzte Aktualisierung: 16.12.2025