Beschreibung der Leistung
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören folgende Fahrzeuge:
- reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze (bitte achten Sie hier auf die Beschilderung zum Parkvorgang)
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Diese Kennzeichen sind nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).