Mitte Fahrzeug-Zulassung

E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge) beantragen

Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen beim Landesbetrieb Verkehr beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.


Dazu gehören folgende Fahrzeuge:

  • reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos

Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.


Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkdauer
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze (bitte achten Sie hier auf die Beschilderung zum Parkvorgang)

Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Diese Kennzeichen sind nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen und
  • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
 

Informationen

Voraussetzungen

Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Das Fahrzeug hat ein Hamburger Kennzeichen oder wurde in Hamburg mit einem auswärtigen Kennzeichen registriert.
Das Fahrzeug muss ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gemäß § 3 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sein (reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug).
 

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Abmeldebestätigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • die Kennzeichenschilder
  • die Terminbestätigung

falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • die Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen müssen zusätzlich noch die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmennachweis (z.B. ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung oder bei eingetragenen Vereinen der Vereinsregisterauszug)

falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:

  • lesbare Farbkopie des Ausweises des Zeichnungsbefugten der Firma
  • Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Sie können beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs Geld einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.


Voraussetzung für gebührenfreies Parken:

  • Auslage einer Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe, damit die Höchstparkdauer kontrolliert werden kann
  • Kennzeichen an dessen Ende ein E geprägt ist
  • Auf Parkplätzen an Ladesäulen gelten die Regelungen der entsprechenden Beschilderung des Parkplatzes.

Bei der Kennzeichenauswahl ist zu berücksichtigen, dass auf dem Kennzeichen neben dem "HH" für Hamburg maximal entweder zwei Mittelbuchstaben und drei Ziffern bzw. ein Mittelbuchstabe und vier Ziffern sein dürfen. Nur dann kann das benötigte "E" ergänzt werden. Die weitere Zulassung eines Elektrofahrzeugs unterscheidet sich nicht von der anderer Fahrzeuge.

Fristen

  Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Buchen Sie online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite wählen Sie die Kategorie "Fahrzeug-Zulassung"
    • Danach buchen Sie "Umkennzeichnung auf eigenen Wunsch"
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.

Dauer

  i.d.R. taggleich

Gebühren

Die Gebührenhöhe beträgt 27,00 EUR. Dazu kommen die Kosten für die Kennzeichenschild.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

  Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Elektromobilitätsgesetz

Adresse und Kontakt

Mitte Fahrzeug-Zulassung

Die Dienstleistung kann an mehreren LBV-Standorten in Anspruch genommen werden.

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2026