Beschreibung der Leistung
Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger (z.B. Fahrradträger) oder durch mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.
Das zusätzliche Kennzeichenschild wird nicht abgestempelt.