Mitte Fahrzeug-Zulassung

Kfz, Versicherungswechsel

Beschreibung der Leistung

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet für ununterbrochenen Versicherungsschutz zu sorgen. Damit ist auch jeder Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde (LBV) anzuzeigen.

Die Mitteilung erfolgt in elektronischer Form durch die jeweilige Versicherung in Form einer Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ).

Der Versicherungsmakler generiert die VBÜ, die über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.(GdV) und des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an die jeweilige Zulassungsbehörde übermittelt wird. Der Versicherungsmakler bzw. die Geschäftsstelle der Versicherung erhält elektronisch eine Eingangsbestätigung. Bei Rückfragen kann sich der Makler bzw. die Versicherung vorrangig an den GdV wenden.

 

Informationen

Zu Beachten

Der erforderliche Nachweis über den neuen Versicherungsschutz kann nur mittels einer elektronischen Versicherungsbestätigung zur Übermittlung durch die Versicherung erfolgen. Die Vorlage eines Überweisungsträgers oder Durchschrift eines neuen Versicherungsvertrages reicht hierzu nicht aus.

Weiterführende Informationen erhalten Sie ebenfalls unter "Kfz, Fahrzeugmängel, erloschener Versicherungsschutz, Fahrzeugverkauf".

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Adresse und Kontakt

Mitte Fahrzeug-Zulassung

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 08.02.2026