Beschreibung der Leistung
Die Mitteilung erfolgt in elektronischer Form durch die jeweilige Versicherung in Form einer Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ).
Der Versicherungsmakler generiert die VBÜ, die über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.(GdV) und des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an die jeweilige Zulassungsbehörde übermittelt wird. Der Versicherungsmakler bzw. die Geschäftsstelle der Versicherung erhält elektronisch eine Eingangsbestätigung. Bei Rückfragen kann sich der Makler bzw. die Versicherung vorrangig an den GdV wenden.