Mitte Fahrzeug-Zulassung

Versicherungskennzeichen Informationen erhalten

Ein zulassungsfreies Fahrzeug dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn es eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen hat.

Beschreibung der Leistung

Ein zulassungsfreies Fahrzeug dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn es eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen hat. Das Versicherungskennzeichen wird von dem Haftpflichtversicherer ausgegeben.

Das betrifft folgende Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder (unter 50 ccm Hubraum bzw. unter 4 kw bei Elektromotoren)
  • Leichtkraftfahrzeug (unter 350 kg Leermasse, unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 4 kw Leistung)
  • Krankenfahrstühle (zum Gebrauch für schwerbehinderte Personen, unter 300 kg Leermasse, unter 15 km/h, unter 110 cm Breite)
  • Segway
  • E-Scooter beziehungsweise E-Tretroller
  • E-Pilot (Zuggerät für Rollstuhl)
 

Informationen

Voraussetzungen

Das Fahrzeug entspricht den Bau- und Betriebsvorschriften und ist zulassungsfrei.

Benötigte Unterlagen

Für genaue Informationen zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an Ihre Haftpflichtversicherung.

Zu Beachten

Das Versicherungskennzeichen besteht aus einem Schild mit einer eindeutigen Erkennungsnummer, dem Versicherungsjahr und dem Zeichen des Versicherers.

Fristen

Das Versicherungskennzeichen gilt immer ab dem 01. März eines Jahres bis zum Ablauf des Februars im Folgejahr.

Verfahrensablauf

Für genaue Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an Ihre Haftpflichtversicherung.

Dauer

Für genaue Informationen zur Bearbeitungsdauer wenden Sie sich bitte an Ihre Haftpflichtversicherung.

Gebühren

Die Gebühren werden durch die jeweilige Haftpflichtversicherung festgelegt.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 52 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__52.html

§ 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 d-f Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__3.html

Adresse und Kontakt

Mitte Fahrzeug-Zulassung

Nur Terminvergabe, jeweils in der Zeit Mo, Mi 7-14, Di, Do 7-18, Fr 7-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2026