Beschreibung der Leistung
Ein zulassungsfreies Fahrzeug dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn es eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen hat. Das Versicherungskennzeichen wird von dem Haftpflichtversicherer ausgegeben.
Das betrifft folgende Fahrzeuge:
- Kleinkrafträder (unter 50 ccm Hubraum bzw. unter 4 kw bei Elektromotoren)
- Leichtkraftfahrzeug (unter 350 kg Leermasse, unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, unter 4 kw Leistung)
- Krankenfahrstühle (zum Gebrauch für schwerbehinderte Personen, unter 300 kg Leermasse, unter 15 km/h, unter 110 cm Breite)
- Segway
- E-Scooter beziehungsweise E-Tretroller
- E-Pilot (Zuggerät für Rollstuhl)