Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage betreiben, sind Sie dazu verpflichtet, den Luftschadstoffausstoß der Anlage durch einen akkreditiertes Messinstitut oder eine anerkannte sachverständige Person messen zu lassen.
Die Messung müssen Sie innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach der Inbetriebnahme der Feuerbestattungsanlage vornehmen lassen. Erneute Einzelmessungen müssen Sie im Abstand von 3 Jahren durch eine anerkannte sachverständige Person vornehmen lassen.
Die Messberichte müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der durchgeführten Einzelmessung der zuständigen Stelle melden.
Die Messberichte müssen Sie jeweils 5 Jahre lang aufbewahren.