Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
- Sie besitzen ein Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war.
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates.
- Sie möchten sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten.
- Eine der folgenden Umstände trifft auf Sie zu:
- Sie gehören zur Familie einer Person mit einer Staatsangehörigkeit der EU oder EWR.
- Sie stehen einer Person mit einer Staatsangehörigkeit der EU oder EWR nahe.
- Sie gehören zur Familie einer Person mit britischer Staatsangehörigkeit die bereits vor 2021 (Brexit) in Deutschland gelebt hat.
- Als Familienangehörige gelten:
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder und Enkelkinder unter 21 Jahren
- Kinder über 21 Jahren, Eltern und Großeltern, wenn sie oder ihre Partner finanziell von der genannten Person unterstützt werden
- Als nahestehende Person gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Verwandte in der Seitenlinie (zum Beispiel Onkel/Tante; Neffe/Nichte)
- Kinder unter 18 Jahren, die in einem Pflegekind- oder Vormundschaftsverhältnis zum EU- beziehungsweise EWR-Bürger stehen.
- der Lebensgefährte beziehungsweise Lebensgefährtin des EU- beziehungsweise EWR-Bürgers.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
- urkundlicher Nachweis der Verwandtschaft (Eheurkunde, Geburtsurkunde) zum EU- beziehungsweise EWR-Bürger (bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung und Apostille beziehungsweise Legalisation)
- Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Sie können ein Passfoto auch bei einem zertifizierten Fotografen erstellen lassen, der dieses elektronisch über eine Cloud der zuständigen Stelle zur Verfügung stellt.
- Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind: Zustimmung der sorgeberechtigten Person
- Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen an.
Zu Beachten
Wenn die Person aus der EU oder dem EWR, mit der Sie verwandt sind oder dieser nahestehen, in Deutschland studiert, können Sie Sie nur dann eine Aufenthaltskarte erhalten, wenn Sie Ehepartnerin, Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder wenn Sie ein Kind sind, das von dieser Person finanziell unterstützt wird.
Nachdem Sie die Aufenthaltskarte bekommen haben, kann die zuständige Stelle in bestimmten Fällen prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht weiterhin erfüllen. Wenn diese Voraussetzungen innerhalb von 5 Jahren nach Ihrer Einreise nach Deutschland wegfallen, kann Ihre Aufenthaltskarte wieder entzogen werden.
Fristen
Die Aufenthaltskarte wird Ihnen befristet erteilt und ist in der Regel fünf Jahre gültig.