Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, weil Sie in Deutschland arbeiten, ist diese befristet.
Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
Welche Stelle in Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Fall ab.
Das Hamburg Welcome Center for Professionals ist zuständig für die §§ 18a bis 18g AufenthG:
- Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss
- Forscher
- Inhaber einer Blauen Karte EU