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Hamburg Welcome Center

Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten in Deutschland Verlängerung beim Hamburg Welcome Center for Professionals beantragen

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis, weil Sie in Deutschland arbeiten? Wie Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beim Hamburg Welcome Center for Professionals (HWCP) beantragen können, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, weil Sie in Deutschland arbeiten, ist diese befristet.


Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.


Welche Stelle in Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Fall ab.


Das Hamburg Welcome Center for Professionals ist zuständig für die §§ 18a bis 18g AufenthG:

  • Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss
  • Forscher
  • Inhaber einer Blauen Karte EU
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie gehören dem anspruchsberechtigten Personenkreis an.
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein Arbeitsplatzangebot.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Die weiteren Voraussetzungen hängen im Einzelnen vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts ab. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes
  • aktuelles biometrisches Passbild in digitaler Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können ein Passbild auch bei einem Fotografen oder einem Drogeriemarkt anfertigen lassen. Es kann von dort elektronisch bei Ihrer Vorsprache abgerufen werden.

Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Der Hamburg Service ist zuständig für:

  • Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder am europäischen Freiwilligendienst teilnehmen
  • Personen, die nach einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung einen Arbeitsplatz suchen
  • Personen, die mit einer anerkannten ausländischen Berufsausbildung einen Arbeitsplatz suchen
  • Selbstständige Personen und Freiberufler
  • Selbstständige, die in einem anderen EU-Land bereits als Flüchtling (oder Ähnliches) anerkannt sind
  • Selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“, um die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, können Sie den eAT persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten

93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über 3 Monaten

Bestimmte Personengruppen können von der Gebühr befreit sein. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Abschnitt 4; §§ 18 - 21

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html#BJNR195010004BJNG000601310

Adresse und Kontakt

Hamburg Welcome Center

Bei einer Verlängerung liegt die Zuständigkeit für die §§ 18a bis 18g AufenthG im Hamburg Welcome Center for Professionals und ansonsten im Hamburg Service vor Ort.

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Suchwörter: Fachkraft Aufenthaltstitel § 18a AufenthG § 18b AufenthG § 18d AufenthG § 18g AufenthG Folgeantrag Blaue Karte EU

Letzte Aktualisierung: 14.11.2025