Hamburg Welcome Center

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung erstmalig beantragen

Sie möchten in Deutschland eine Ausbildung, ein Studium oder einen vorbereitenden Sprachkurs machen und benötigen hierfür eine Aufenthaltserlaubnis? Wie Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit haben und in Deutschland lernen oder sich beruflich qualifizieren möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.


Mit dieser Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie während der Zeit Ihrer Ausbildung in Deutschland wohnen und – je nach Art der Ausbildung – auch in einem bestimmten Umfang arbeiten.


Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Heimatland ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  • Sie haben bereits einen Ausbildungs-, Studien- oder Praktikumsplatz.
  • Ihr Lebensunterhalt ist während der Dauer Ihres Aufenthaltes gesichert. Das bedeutet, dass Sie genug eigenes Geld haben, um Ihre Lebenserhaltungskosten und Ihre Miete zu bezahlen.
  • Sie haben eine gültige Krankenversicherung.

Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. Die zuständige Stelle und der Online-Dienst „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“ können Sie entsprechend informieren.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
  • Aktuelles biometrisches Foto
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können ein Passbild auch bei einem Fotografen oder einem Drogeriemarkt anfertigen lassen. Es kann von dort elektronisch bei Ihrer Vorsprache abgerufen werden.
  • Nachweis eines Ausbildungs-, Studien- oder Praktikumsplatzes (zum Beispiel Vertrag, Anmeldebestätigung)
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag)
  • Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung (zum Beispiel Versicherungsschein)

Je nach Einzelfall kann die zuständige Stelle weitere erforderliche Unterlagen von Ihnen nachfordern.

Zu Beachten

Sie können diese Aufenthaltserlaubnis aus verschiedenen Gründen erhalten:

  • zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
  • zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
  • zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung
  • zur Studienvorbereitung und zum Studium
  • für ein studienbezogenes Praktikum EU
  • zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch
  • zum allgemeinbildenden Schulbesuch
  • zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung
  • zur Studienbewerbung

Die hier aufgeführte Stelle ist nur zuständig, wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen (Ersterteilung). Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund haben, ist eine andere Stelle zuständig. Weitere Informationen, finden Sie in den Links.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst "Aufenthaltserlaubnis Hamburg“, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift genommen und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) gemacht.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit dauert bis zu 2 Wochen.

Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

100,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§§ 16a ff. AufenthG

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16a.html

Adresse und Kontakt

Hamburg Welcome Center

Bei einer erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Einreise liegt die Zuständigkeit im Hamburg Welcome Center for Professionals. Bei einer erstmaligen Erteilung nach einem Voraufenthalt oder einer Verlängerung liegt die Zuständigkeit im Hamburg Service vor Ort.

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Letzte Aktualisierung: 12.07.2026