Voraussetzungen
- Ihr Heimatland ist nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- Sie haben bereits einen Ausbildungs-, Studien- oder Praktikumsplatz.
- Ihr Lebensunterhalt ist während der Dauer Ihres Aufenthaltes gesichert. Das bedeutet, dass Sie genug eigenes Geld haben, um Ihre Lebenserhaltungskosten und Ihre Miete zu bezahlen.
- Sie haben eine gültige Krankenversicherung.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. Die zuständige Stelle und der Online-Dienst „Aufenthaltserlaubnis Hamburg“ können Sie entsprechend informieren.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
- Aktuelles biometrisches Foto
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Sie können ein Passbild auch bei einem Fotografen oder einem Drogeriemarkt anfertigen lassen. Es kann von dort elektronisch bei Ihrer Vorsprache abgerufen werden.
- Nachweis eines Ausbildungs-, Studien- oder Praktikumsplatzes (zum Beispiel Vertrag, Anmeldebestätigung)
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag)
- Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung (zum Beispiel Versicherungsschein)
Je nach Einzelfall kann die zuständige Stelle weitere erforderliche Unterlagen von Ihnen nachfordern.
Zu Beachten
Sie können diese Aufenthaltserlaubnis aus verschiedenen Gründen erhalten:
- zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
- zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
- zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung
- zur Studienvorbereitung und zum Studium
- für ein studienbezogenes Praktikum EU
- zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch
- zum allgemeinbildenden Schulbesuch
- zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung
- zur Studienbewerbung
Die hier aufgeführte Stelle ist nur zuständig, wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland beantragen (Ersterteilung). Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Grund haben, ist eine andere Stelle zuständig. Weitere Informationen, finden Sie in den Links.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.