Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Anlage betreiben, in der flüchtige organische Lösungsmittel (VOC) eingesetzt werden, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig Messungen der Lösungsmittelemissionen durchführen lassen.
Die Ergebnisse dieser Messungen müssen Sie in einem Messbericht dokumentieren.
Wenn Ihre Anlage zur Überwachung der Emissionen bereits mit einer kontinuierlich aufzeichnenden Messeinrichtung ausgestattet ist, müssen Sie keine Einzelmessungen durchführen lassen.