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Test DL Kopie Einzelmessberichte Anlagen organische Lösemittel

In Ihrer Anlage werden flüchtige organische Lösungsmittel verwendet? Unter welchen Voraussetzungen Sie die Emissionen durch Einzelmessungen überprüfen lassen müssen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Anlage betreiben, in der flüchtige organische Lösungsmittel (VOC) eingesetzt werden, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig Messungen der Lösungsmittelemissionen durchführen lassen.


Die Ergebnisse dieser Messungen müssen Sie in einem Messbericht dokumentieren.



Wenn Ihre Anlage zur Überwachung der Emissionen bereits mit einer kontinuierlich aufzeichnenden Messeinrichtung ausgestattet ist, müssen Sie keine Einzelmessungen durchführen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine Anlage, in der flüchtige organische Lösungsmittel (VOC) verwendet werden.
  • Ihre Anlage fällt unter die Lösungsmittelverordnung.
    • Dies ist häufig der Fall, wenn Sie eine KFZ-Lackiererei, eine Druckerei oder eine andere Beschichtungsanlage betreiben. Sie finden eine Liste aller betroffenen Anlagen in Anhang I der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV).
  • Sie führen eine der in Anlage II der Lösungsmittelverordnung aufgelisteten Tätigkeiten aus.
  • Ihr Lösungsmittelverbrauch liegt über dem gesetzlichen Schwellenwert.
  • Sie haben Ihre Anlage neu errichtet oder wesentlich geändert.
  • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.
  • Sie lassen die Messungen von einem akkreditierten Messinstitut oder einer sachverständigen Person durchführen.
    • Welches Messinstitut für die erforderliche Messung akkreditiert ist, erfahren Sie in dem Internet Online-Tool ReSyMeSa.

Benötigte Unterlagen

  • vollständiger Messbericht mit Angaben über:
    • Messplanung
    • Messergebnis
    • verwendete Messverfahren
    • Betriebsbedingungen, die für die Beurteilung der Messergebnisse von Bedeutung sind

Zu Beachten

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:

  • die Messungen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig feststellen lassen oder
  • den Messbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellen oder erstellen lassen.

Fristen


  • Führen Sie die erste Messung  innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach Inbetriebnahme durch, wenn Sie Ihre Anlage neu errichtet oder wesentlich geänderten haben. Lassen Sie anschließend wiederkehrend alle 3 Jahre Messungen durchführen.

  • Erstellen Sie den Messbericht über die Ergebnisse der Messungen unverzüglich nach der Messung.

  • Legen Sie den Messbericht für genehmigungsbedürftige Anlagen spätestens 12 Wochen nach der Messung vor.

  • Bewahren Sie den Messbericht für eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage 5 Jahre am Betriebsort auf.

Verfahrensablauf

  • Sie lassen die Messungen Sie von einem akkreditierten Messinstitut oder einer sachverständigen Person durchführen.
  • Sie wenden sich an ein Messinstitut oder eine sachverständige Person, stellen die erforderlichen Informationen für die Messung zur Verfügung und vereinbaren einen Messtermin.
  • Zum Messtermin ermittelt das Messinstitut oder die sachverständige Person die Emissionswerte und vergleicht sie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerten Ihrer Anlage.
  • Sie erstellen einen Messbericht über die Messergebnisse.
  • Sie legen den Messbericht der zuständigen Stelle vor.

Dauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Gebühren

eine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__26.html



§ 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31_2024/__5.html



§ 5 Absatz 4 Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_31_2024/__5.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Objektadresse mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Druckereien ReSyMeSa Recherchesystem Messstellen und Sachverständige LAI-Mustermessbericht VDI 4220 31. BImSchV Beschichtungsanlage Lackiererei

Letzte Aktualisierung: 06.11.2025