Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, weil Sie in Deutschland arbeiten, ist diese befristet. Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
Welche Stelle in Hamburg für Ihren Antrag zuständig ist, hängt von Ihrem Fall ab.
Der Hamburg Service ist zuständig für Personen, die keine Fachkräfte sind. Dies sind unter anderem:
- Personen, die als Au-Pair beschäftigt sind,
- Personen, die als Spezialitätenköchinnen und -köche beschäftigt sind,
- Personen, die als Sprachlehrende beschäftigt sind,
- Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder am europäischen Freiwilligendienst teilnehmen
- Personen, die nach einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung einen Arbeitsplatz suchen
- Personen, die mit einer anerkannten ausländischen Berufsausbildung einen Arbeitsplatz suchen
- Selbstständige Personen und Freiberufler
- Selbstständige, die in einem anderen EU-Land bereits als Flüchtling (oder Ähnliches) anerkannt sind
- Selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher
Das Hamburg Welcome Center for Professionals ist zuständig für:
- Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss
- Forscher
- Inhaber einer Blauen Karte EU
- Inhaber einer ICT-Karte
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.