Beschreibung der Leistung
Die Aufgaben der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
- Unmittelbare Aufsicht und Beratung von Hamburger Betrieben und Verwaltungen bei der Umsetzung arbeitsschutzrelevanter Vorschriften.
- Aufgaben, welche in Teilen einen Bezug zum Arbeitsschutz haben und insoweit auch zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beitragen, z.B.:
- Anlagesicherheit: Aufsicht und Beratung der Betreiber von überwachungsbedürftiger Anlagen nach dem Produktsicherheitsgesetz. Dazu gehören Aufzugsanlagen, Druckgeräte und Tankanlagen.
- Strahlenschutz: Aufsicht und Beratung der Betreiber, die Röntgenstrahlen oder radioaktive Stoffe in den Bereichen Medizin, Technik und Forschung verwenden.
- Sprengstoff: Aufsicht und Beratung im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, beispielsweise Lagergenehmigungen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
- Kündigungsschutz: Bearbeitung von Anträgen auf Kündigung von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz oder Elternzeit.
- BK-Verfahren: Erstellung von Stellungnahmen im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren.
- Heimarbeit: Vollzug des Heimarbeitsgesetzes, d.h. Aufsicht und Beratung von Unternehmen, die Arbeitnehmende in Heimarbeit beschäftigten. Die Aufsicht bezieht sich auf die Überprüfung von Stück- bzw. Stundenentgelten und Sonderzahlungen in der Heimarbeit.
Die Aufgabenwahrnehmung findet im Außen- und Innendienst statt.
- Außendienst: Überprüfungen von Hamburger Betrieben und Verwaltungen, Untersuchung von Unfällen und besonderen Vorkommnissen
- Innendienst: Dokumentation von Außendiensten, Bearbeitung von Anträgen, Anzeigen, Anfragen, Erarbeitung von Stellungnahmen für Bauanträge bzw. Anträge nach Bundesimmissionsschutzgesetz.