Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Arbeitsschutzaufsicht in Hamburg

Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht hat den gesetzlichen Auftrag den Arbeitsschutz in Hamburger Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.

Beschreibung der Leistung

Die Aufgaben der Staatlichen Arbeitsschutzaufsicht lassen sich in zwei Gruppen einteilen:

  1. Unmittelbare Aufsicht und Beratung von Hamburger Betrieben und Verwaltungen bei der Umsetzung arbeitsschutzrelevanter Vorschriften.
  2. Aufgaben, welche in Teilen einen Bezug zum Arbeitsschutz haben und insoweit auch zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beitragen, z.B.:
    • Anlagesicherheit: Aufsicht und Beratung der Betreiber von überwachungsbedürftiger Anlagen nach dem Produktsicherheitsgesetz. Dazu gehören Aufzugsanlagen, Druckgeräte und Tankanlagen.
    • Strahlenschutz: Aufsicht und Beratung der Betreiber, die Röntgenstrahlen oder radioaktive Stoffe in den Bereichen Medizin, Technik und Forschung verwenden.
    • Sprengstoff: Aufsicht und Beratung im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, beispielsweise Lagergenehmigungen, Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
    • Kündigungsschutz: Bearbeitung von Anträgen auf Kündigung von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz oder Elternzeit.
    • BK-Verfahren: Erstellung von Stellungnahmen im Rahmen von Berufskrankheiten-Verfahren.
    • Heimarbeit: Vollzug des Heimarbeitsgesetzes, d.h. Aufsicht und Beratung von Unternehmen, die Arbeitnehmende in Heimarbeit beschäftigten. Die Aufsicht bezieht sich auf die Überprüfung von Stück- bzw. Stundenentgelten und Sonderzahlungen in der Heimarbeit.

Die Aufgabenwahrnehmung findet im Außen- und Innendienst statt.

  • Außendienst: Überprüfungen von Hamburger Betrieben und Verwaltungen, Untersuchung von Unfällen und besonderen Vorkommnissen
  • Innendienst: Dokumentation von Außendiensten, Bearbeitung von Anträgen, Anzeigen, Anfragen, Erarbeitung von Stellungnahmen für Bauanträge bzw. Anträge nach Bundesimmissionsschutzgesetz.
 

Informationen

Voraussetzungen

Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht ist zuständig für Hamburger Betriebe und Verwaltungen.


Ausnahme bei der Arbeitsschutzaufsicht auf Baustellen:


Hier liegt die Zuständigkeit ausschließlich im Bereich des Gefahrstoffrechts (z. B. Asbest) und des sozialen Arbeitsschutzes (z. B. Arbeitszeit). Alle anderen Rechtsgebiete fallen in die Zuständigkeit des Amtes für Bauordnung und Hochbau (ABH) der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).

Verfahrensablauf

  • Planung und Vorbereitung: Die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht plant Betriebsbesichtigungen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen. Hierbei werden sowohl angekündigte als auch unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.
  • Durchführung der Kontrolle: Die Sachbearbeitung führt die Überwachung vor Ort durch.
  • Feststellung und Ahndung von Verstößen: Werden bei den Kontrollen Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt, werden diese dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben geahndet.
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden: Hinweise auf Verstöße anderer Rechtsgebiete werden an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet.
  • Nachbereitung und Optimierung: Die Abläufe und Strukturen der Arbeitsschutzaufsicht werden fortlaufend überprüft und optimiert, um die Effizienz und Qualität der Überwachung zu verbessern.

Gebühren

Ist in Folge einer Überwachung Verwaltungshandeln erforderlich, fallen gegenbenenfalls Kosten nach der Gebührenordnung an

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Staatliche Arbeitsschutzaufsicht

Nur nach Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Do 10:00-13:00, 14:00-16:00 Uhr

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz


Amt für Verbraucherschutz


Staatliche Arbeitsschutzaufsicht


Postanschrift: Postfach 302822, 20310 Hamburg


Hausanschrift: Billstraße 80, 20539 Hamburg

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Gesundheit bei der Arbeit KomNet - Arbeitsschutz Arbeitsschutz für Hafen und Schifffahrt Strahlenschutz Röntgenstrahlen, Strahlenschutz Kinderarbeit Jugendarbeitsschutz Heimarbeit, Arbeitsschutz Mutterschutz Arbeitssicherheit Sonntagsarbeit Nachtarbeit Arbeitsschutz für Logistik und Verkehr Altlastensanierung (Asbest) Asbest Einhaltung des Arbeitsschutzes Kündigungsschutz für werdende Mütter Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Altlastensanierung Abrechnung Jugendschutzuntersuchung Strahlenpass Gesundheitspass AfA (Amt für Arbeitsschutz) Arbeit in Druckluft Berufskrankheiten Verfahren Binnenschifffahrt Biologische Arbeitsstoffe Container mit Gefahren Erdbauarbeiten auf kontaminierten Böden Feuchtarbeiten Ganzkörpervibrationen Gefahrenstoffe in Nagelstudios Heben und Tragen Kinderbeschäftigung Beschäftigung von Kindern Kündigungsschutz in Schwangerschaft und Elternzeit Künstliche optische Strahlung Lärm am Arbeitsplatz Lenk- und Ruhezeiten Psychische Belastungen REACH Staatliche Arbeitsschutzaufsicht

Letzte Aktualisierung: 13.12.2025