Aufenthaltserlaubnis als Person mit ehemals deutscher Staatsbürgerschaft beantragen

Sie hatten in der Vergangenheit die deutsche Staatsangehörigkeit? Wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können, wenn Sie nach Deutschland zurückkommen möchten, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einmal die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies gilt auch, wenn Sie sich aktuell im Ausland aufhalten, aber Ihren Aufenthaltsort nach Deutschland verlegen möchten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie hatten in der Vergangenheit die deutsche Staatsangehörigkeit.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes
  • Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
  • Nachweis über den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Dokumente, die belegen, dass Sie zuvor in Deutschland gelebt haben und wie lange
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse mit einen Zertifikat der Stufe B1
  • biometrisches Passbild in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können bei einem zertifizierten Fotografen ein Passfoto erstellen lassen, der dieses elektronisch über eine Cloud der zuständigen Stelle zur Verfügung stellt.

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen

Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von sechs Monaten nachdem Sie vom Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit wissen.

Dies gilt nicht, wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen möchten.

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, können Sie ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Aufenthaltserlaubnis: 100,- Euro

Niederlassungserlaubnis: 113,- Euro



für Minderjährige:

Aufenthaltserlaubnis: 50,- Euro

Niederlassungserlaubnis: 56,50 Euro



Bestimmte Personengruppen können von der Gebühr befreit sein. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 38 Abs. 1 AufenthG

www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 13.04.2026