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Anerkennung als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent erworben und möchten in dem Beruf in Deutschland arbeiten? Dafür können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.

Beschreibung der Leistung

Sie können einen Abschluss als Pflegeassistentin oder Pflegeassistent aus dem Ausland in Deutschland offiziell anerkennen lassen.

Ihr Abschluss muss in dem Land staatlich anerkannt sein, in dem Sie Ihre Ausbildung gemacht haben. Informelle oder non-formale Qualifikationen können in Deutschland nicht offiziell anerkannt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre ausländische Berufsqualifikation ist mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland Ihrer Wahl gleichwertig.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
  • Nachweise über Berufserfahrung in dem Beruf
  • Nachweise über weitere relevante Qualifikationen
  • Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Anerkennung gestellt? Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
  • Sie wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie vielleicht nachweisen: Sie wollen in dem Bundesland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

Zu Beachten

Manchmal gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen. Die Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet (Anpassungsmaßnahmen). Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Anpassungsmaßnahme, kann Ihr Antrag anerkannt werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten.
  • Sie reichen alle notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle informiert Sie, falls weitere Unterlagen benötigt werden.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation mit der Berufsqualifikation in dem Bundesland gleichwertig ist. Hierbei berücksichtigt die zuständige Stelle auch Ihre Berufserfahrung, Ihre weiteren Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens.

Dauer

Die zuständige Stelle bestätigt den Eingang Ihres Antrags innerhalb eines Monats.

Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie nach spätestens 3 Monaten einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.

 

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 ff. Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BQFGHAV3P4

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 09.11.2025