Nachlass Akteneinsicht beantragen

Sie sind an einem Nachlassverfahren beteiligt? Wie Sie die Nachlassakte einsehen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie an einem Nachlassverfahren beteiligt sind oder ein berechtigtes Interesse haben, können Sie die Einsicht in die Nachlassakte beantragen.


Wenn Sie berechtigt sind, können Sie die Akte beim Nachlassgericht einsehen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind am Nachlassverfahren beteiligt oder haben berechtigtes Interesse.
    • Sie sind Nachlassverfahren beteiligt zum Beispiel als Erbin oder Erbe, Testamentsvollstreckerin oder Testamentsvollstrecker, Vermächtnisnehmerin oder Vermächtnisnehmer.
    • Ihr berechtigtes Interesse müssen Sie nachweisen.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie an dem Nachlassverfahren beteiligt sind:

  • Identitätsnachweis, wie Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde (sofern vorhanden)

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben:

  • Nachweis, das Ihr berechtigtes Interesse belegt, wie Testament, Verwandtschaftsnachweis (Personenstandsurkunde), Schuldtitel oder ähnliches
  • Sterbeurkunde (sofern vorhanden)
  • Vollmacht

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise zu beachten.

Fristen



keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Einsichtnahme in eine Nachlassakte mit den erforderlichen Unterlagen formlos schriftlich bei der zuständigen Stelle.
    • Sie geben das Aktenzeichen an.
    • Sofern Ihnen kein Aktenzeichen vorliegt, geben Sie den vollständige Name der verstorbenen Person sowie deren Geburts- und Sterbedatum, sowie den letzten dauerhaften Aufenthaltsort an.
    • Sie geben Ihre Kontaktinformationen (Telefonnummer oder E-Mailadresse) zur Terminvereinbarung und für Rückfragen an.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung und einen Terminvorschlag.
  • Bei Bedarf nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, um den Termin anzupassen.
  • Sie erscheinen mit Ihrem gültigen Identitätsnachweis zum Termin.
  • Sie können die Nachlassakte bei der zuständigen Stelle einsehen.

Dauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergehen in der Regel 2 - 3 Werktage bis zum Termin zur Akteneinsicht.

Gebühren



keine

Rechtsbehelf

Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg

Rechtsgrundlage

§ 13 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

www.gesetze-im-internet.de/famfg/__13.html



§ 357 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

www.gesetze-im-internet.de/famfg/__357.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Wohnsitz des Erblassers mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 07.02.2026