Aufenthaltserlaubnis bei Wiederkehr nach Deutschland Verlängerung beantragen

Sie sind nach Deutschland zurückgekehrt, nachdem Sie als Minderjährige oder Minderjähriger bereits legal in Deutschland gelebt hatten? Wie Sie eine Verlängerung für Ihre bereits bestehende Aufenthaltserlaubnis beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie haben als Sie minderjährig waren bereits legal in Deutschland gelebt?



Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer Wiederkehr nach Deutschland erhalten haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängern lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre Aufenthaltserlaubnis, die Sie zur Wiederkehr nach Deutschland erhalten haben, ist nicht mehr gültig.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen aufbringen.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass oder Passersatz Ihres Herkunftslandes
  • biometrisches Passbild in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
    • Sie können bei einem zertifizierten Fotografen ein Passfoto erstellen lassen, der dieses elektronisch über eine Cloud der zuständigen Stelle zur Verfügung stellt.
  • Nachweise, die belegen, dass Ihr Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit oder Unterhaltsverpflichtungen für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland gesichert sein wird (zum Beispiel: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Stipendien, Nachweis von Unterhaltszahlungen).
  • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Dokumente vorlegen. Näheres erfahren Sie beim Ausfüllen des Online-Dienstes oder von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den bereitgestellten Online-Dienst, um die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Sie bezahlen die notwendigen Gebühren.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, können Sie den eAT persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Gebühren

Wenn Sie volljährig sind: 93 EUR

Wenn Sie minderjährig sind: 46,50 EUR



Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit sein. Die zuständige Stelle kann Sie genauer informieren.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 8 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html



§ 37 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__37.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Daueraufenthalt Visum Visumsverlängerung Recht auf Wiederkehr

Letzte Aktualisierung: 08.02.2026