Beschreibung der Leistung
Jede öffentliche Stelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Der oder die Datenschutzbeauftragte ist Ansprechperson in allen Fragen zum Thema Datenschutz. Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen.
Als Bürgerin oder Bürger können Sie sich zum Beispiel an diese Stelle wenden, wenn Sie
- Rückfragen dazu haben, ob und wie Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der jeweiligen Verwaltungseinheit verarbeitet werden
- die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten überprüfen lassen wollen
- Sie sich über die Verarbeitung Ihrer Daten innerhalb der jeweiligen Verwaltungseinheit beschweren wollen
- Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten widerrufen möchten
- Sie sich über die Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte (zum Beispiel. Auskunftsrecht) informieren lassen möchten
Die oder der Datenschutzbeauftragte nimmt auch innerbehördliche Aufgaben wahr. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der jeweiligen Verwaltungseinheit können Sie sich zum Beispiel an diese Stelle wenden, wenn Sie
- Beratung oder Unterstützung in Datenschutzfragen benötigen.
- eine Datenschutzpanne festgestellt haben beziehungsweise eine solche vermuten