Zentrale Meldeangelegenheiten

Melderegister Auskunft aus dem Meldearchiv beantragen

Sie wollen eine Auskunft aus dem Melderegister aus dem Zeitraum von 1963 bis 1990? Wie Sie Informationen zu einer Person aus dem Mikrofilmarchiv erhalten, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Sie können eine Melderegisterauskunft beantragen, wenn Sie zum Beispiel wissen möchten, wo eine von Ihnen gesuchte Person im Zeitraum von 1963- 1990 gemeldet war.



Sie erhalten im Rahmen der Melderegisterauskunft von der zuständigen Stelle:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad und Anschrift zu der gesuchten Person.

Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.



Sie können auch eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen, die mehr Daten enthält, zum Beispiel:

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort (sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat),
  • Familienstand,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugs- und Auszugsdatum,
  • Familienname, Vornamen, sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname, Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners,
  • Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat).
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie machen Angaben, anhand derer die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen (in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht oder zuletzt bekannte Anschrift).
  • Bei gewerblichen Anfragen geben Sie zusätzlich den Verwendungszweck der Daten an.
  • Um eine erweiterte Melderegisterauskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten, machen Sie zusätzlich ein berechtigtes Interesse glaubhaft. Der Begriff "Berechtigtes Interesse" umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis der suchenden Person
  • Vor- und Nachname der gesuchten Person, bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum
  • bei erweiterter Melderegisterauskunft gegebenenfalls zusätzlich: Unterlagen oder Angaben zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses.

Zu Beachten

  • Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
  • Für Meldedaten vor dem 01.01.1963 ist das Staatsarchiv Hamburg zuständig.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Anfrage persönlich stellen:

  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage im Mikrofilmarchiv.
  • Sie bezahlen die Gebühr.
  • Sie erhalten die Antwort sofort, oder bei einem höheren Bearbeitungsaufwand per Post.

Wenn Sie Ihre Anfrage, postalisch oder per Mail stellen:

  • Sie reichen Ihre Anfrage schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage im Mikrofilmarchiv.
  • Sie erhalten eine Antwort per Post.
  • Sie bezahlen die Gebühr nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu 3 Wochen dauern.

Gebühren


  • Die Gebühr beträgt pro Auskunft und Person 30,00 Euro.

  • Für Rentenzwecke ist die Auskunft gebührenfrei.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Postnachnahme
  • Bargeldzahlung

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten (MeldeGebO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldeGebOHA2015rahmen

Adresse und Kontakt

Zentrale Meldeangelegenheiten

Mo 8-16, Di-Mi 8-13, Do 8-16 Uhr

Der Haupteingang zum Harburger Rathausforum 3 befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes und ist über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreichbar. Um zum Innenhof zu gelangen, nutzen Sie den Zugang an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich am Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Es stehen keine Kundenparkplätze zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 11.01.2026